Bekanntmachung der Gemeinde Gemmrigheim
Grundsteuer 2012
In den nächsten Tagen wird Ihnen der Grundsteuerbescheid 2012 zugestellt.
Der Grundsteuerbescheid 2012 gilt somit künftig als Mehrjahresbescheid auf unbestimmte Zeit.
Solange keine Änderung eintritt, die die Höhe der Steuer oder deren Fälligkeit beeinflusst, wird die Grundsteuer für die Folgejahre jeweils allgemein durch öffentliche Bekanntmachung im Gemmrigheimer Amtsblatt festgesetzt.
Wichtig! Merken Sie sich bitte die unten im Bescheid angeführten Fälligkeitstermine vor, da Sie keine weitere Zahlungsaufforderung erhalten.
Die Grundsteuer ist in der Regel in vier Raten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Grundsteuer in einer Summe am 01.07. eines Jahres zu zahlen, wenn Sie dies spätestens bis zum 30. September des vorausgegangenen Kalenderjahres beantragen.
Die Grundsteuer-Hebesätze der Gemeinde Gemmrigheim betragen ab 01.01.2012
Grundsteuer A = 350 v.H.
Grundsteuer B = 350 v.H.
Eigentumswechsel:
Abgabeschuldner für das ganze Kalenderjahr ist, wer am 1. Januar Eigentümer des Grundstücks war, auch dann, wenn das Grundstück im Laufe des Jahres veräußert wird.
Andere Vereinbarungen (z.B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren aber die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde Gemmrigheim nicht.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie noch auf die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens hinweisen. Sie ersparen sich dabei das Überwachen von Zahlungsterminen und das Ausfüllen von Überweisungsbelegen.
Wenn Sie noch Fragen zur Grundsteuer haben, können Sie sich mit uns unter der Tel.Nr. (07143) / 972-17 in Verbindung setzen.
Gemmrigheim, den 09.01.2012
gez. Monika Chef
Bürgermeisterin
