Errichtung und Betrieb eines Klärschlammheizkraftwerkes der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am Standort Walheim

Hier stellen wir für Sie die öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart (PDF) (43,1 KB) als Download zur Verfügung.

Nach Maßgabe der §§ 8 Abs. 1 und 10 Abs. 1 der 9. BImSchV wird dieses Vorhaben auch über das zentrale Internetportal bekanntgemacht. Einfach als Stichwort "Walheim" eingeben.

Öffentliche Auslage

Der Antrag mit Antragsunterlagen liegt von Freitag, 26.01.2024 bis einschließlich Montag, 26.02.2024 bei den folgenden Behörden während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus:

  1. Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 54.1, Industrie, Schwerpunkt Luftrein-haltung -, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Vaihingen), Eingang B, 1. OG, Zimmer 1.081. Einlass in das Regierungspräsidium Stuttgart wird über die Pforte am Haupteingang, Gebäudeteil A, gewährt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, aber erwünscht. Ein Termin kann telefonisch unter den Ruf-nummern 0711/ 904-15486 oder -15409 vereinbart werden.
  2. Gemeinde Walheim, Hauptstraße 68, 74399 Walheim, Zimmer 12.
  3. Gemeinde Gemmrigheim, Ottmarsheimer Str. 1, 74376 Gemmrigheim, Bauamt, Zimmer 12.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können von Freitag, 26.01.2024 bis einschließlich Dienstag, 26.03.2024, schriftlich (mit Unterschrift) beim Regierungspräsidium Stuttgart oder unter den ande-ren o.g. Adressen oder elektronisch (E-Mail-Postfach: abteilung5@rps.bwl.de) erhoben werden. Bei der Erhebung von Einwendungen ist der Name und die vollständige Adresse des Einwenders anzugeben. Einwendungen müssen zumindest die befürchtete Rechtsgutgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privat-rechtlichen Titeln beruhen.

(Erstellt am 25. Januar 2024)