Antrag auf Erteilung eines Plus-Passes
Die Gemeinde Gemmrigheim sieht sich in ihrer besonderen sozialen Verantwortung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürger und unterstützt mit dieser Richtlinie und den damit verbundenen freiwilligen kommunalen Leistungen Personen mit geringem Einkommen. Niemand soll u.a. aus finanziellen Gründen auf die vielfältigen Erziehungs-, Betreuungs-, Bildungs- und Kulturangebote verzichten müssen.
Zuständige Stelle
Der Plus-Pass ist bei der Gemeinde Gemmrigheim, Ottmarsheimer Str. 1, Bürgerbüro, 74376 Gemmrigheim zu beantragen. Er kann nur für das laufende Jahr ausgestellt werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist unzulässig.
Persönlicher Kontakt
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro, Meldewesen, Gewerbe, Soziales, Tourismus, Fundsachen, Plakatierungsgenehmigungen, Sommerferienprogramm
Sachbearbeiterin
Bürgerbüro, Meldewesen, Gewerbe, Soziales, Tourismus, Fundsachen, Plakatierungsgenehmigungen, Sommerferienprogramm
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Den Plus-Pass können Alleinstehende, Ehepaare und gleichgestellte Partnerschaften sowie Familien mit einem oder mehreren Kindern erhalten, soweit es sich um Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Gemmrigheim handelt und die Einkommensgrenzen gemäß § 2 eingehalten sind.
Verfahrensablauf
s. Richtlinien für die Vergabe des Plus-Passes und Gewährung von Zuschüssen an Personen mit niedrigem Einkommen
Fristen
Der Plus-Pass kann nur für das laufende Jahr ausgestellt werden. Eine rückwirkende Antragstellung ist unzulässig. Der Plus-Pass ist für das Jahr der Antragstellung ab Antragstellung gültig.
Erforderliche Unterlagen
Als Einkommensnachweise sind u.a. vorzulegen:
- Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres
- Bescheid über die Einkommensteuer
- Mitteilung nach dem letzten Rentenanpassungsgesetz
- Bescheide über den Bezug von Sozialleistungen, Arbeitslosengeld
- Nachweise über sonstiges Einkommen.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 14 Tage
Hinweise
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Vertiefende Informationen
Die Richtlinien für die Vergabe des Plus-Passes und Gewährung von Zuschüssen an Personen mit niedrigem Einkommen finden sich unter www.gemmrigheim.de unter Rathaus | Ortsrecht.
Rechtsgrundlage
Bei den Leistungen nach diesen Richtlinien handelt es sich um stets widerrufliche Freiwilligkeitsleistungen der Gemeinde Gemmrigheim. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistungen nach dieser Richtlinie. Die Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern nach Vorlage des Plus-Passes gewährt.
Freigabevermerk
Stand: 08.08.2022 - erstellt durch die Gemeinde Gemmrigheim.