Leistungen

Antrag auf Förderung Photovoltaikanlagen

Die Gemeinde Gemmrigheim hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung des Klimaschutzes zu leisten. Der ständig steigende Bedarf und Verbrauch fossiler Energieträger belastet unser Klima in wachsendem Maße.

Neben Energiesparmaßnahmen ist die verstärkte Nutzung regenerativer Energiequellen zukünftig eines der vorrangigen Ziele unserer Technologiegesellschaft. Die Gemeinde Gemmrigheim fördert daher im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Erstellung von photovoltaischen Anlagen auf Wohngebäuden sowie Stecker-Solaranlagen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Gemeinde Gemmrigheim

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Grundsätzlich förderfähig ist die Errichtung von Anlagen, die im Rahmen der Photovoltaik der Gewinnung von Strom dienen.

Die Förderung der Gemeinde erfolgt nur für solche Anlagen, die der Versorgung von Wohngebäuden dienen. Die Wohnnutzung des Gebäudes muss andere Nutzungen über­wiegen.

Bei Mehrfamilienhäusern gilt die Förderung entsprechend für jede Wohneinheit. Die Förderung ist auf 5 Anlagen pro Gebäude gedeckelt, bei Stecker-Solaranlagen auf 1 Anlage pro Haushalt.

Ausgeschlossen ist eine Förderung für Maßnahmen, die

  1. im Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen oder durchgeführt wurden.
  2. im Zusammenhang mit einer gewerblichen Nutzung stehen.

Verfahrensablauf

Anträge auf Förderung photovoltaischer Anlagen sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich beim Bauamt der Gemeinde Gemmrigheim mit den georderten Unterlagen einzureichen.

Fristen

Sind die Antragsunterlagen vollständig und liegen die Voraussetzungen für die Gewährung der Fördermittel vor, erteilt die Gemeinde einen Bewilligungsbescheid, aus dem die Höhe der voraussichtlichen Förderung hervorgeht.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung des Antragstellers, dass er keine Fördermittel des Landes und des Bundes beantragt hat.
  • Erklärung des Antragstellers, dass die Anlage nicht der PV-Pflicht unterliegt oder alternativ
  • Erklärung des Antragstellers, welcher Anteil der installierten Leistung oberhalb der sich aus der PV-Pflicht ergebenden Peak-Leistung liegt.
  • Nachweis der Gesamtkosten der Maßnahme.

Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

s. Richtlinien für die Förderung von Photovoltaikanlagen durch die Gemeinde Gemmrigheim auf www.gemmrigheim.de unter Rathaus | Ortsrecht.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Förderung von Photovoltaikanlagen durch die Gemeinde Gemmrigheim

Freigabevermerk

Erstellt am 08.08.2022 durch die Gemeinde Gemmrigheim