Landtagswahl 2026
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Landtagswahl 2026. Wir werden diese Seite fortlaufend mit weiteren Informationen füllen.
Die Landeszentrale für politische Bildung hat auf ihrer Internetseite viele Informationen zur Landtagswahl zusammengestellt.
Am Sonntag, 08. März 2026, wird der 18. Württembergische Landtag gewählt. Wahlberechtigt ist, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- seit mindestens 3 Monaten seine Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde für die Landtagswahl geführt wird.
Bei der Landtagswahl 2021 galt noch, dass nur wahlberechtigt war, wer mindestens 18 Jahre alt war.
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in Gemmrigheim über einen Briefdienstleiste. Dieser hat uns die Verteilung ab dem 26.01.2026 zugesagt.
Die Zustellung aller Sendungen wird spätestens am fünften Werktag ab Beginn der Zustellung vollständig erfolgt sein.
Sollten Sie also nach dem 02.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sich aber für wahlberechtigt halten, so melden Sie sich bitte im Bürgerbüro unter Tel. 07143 972-11 oder per E-Mail an buergerbuero@gemmrigheim.de
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie hier zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend durch unsere Amtsbotin zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@gemmrigheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Rita Remmele aus unsere Bürgerbüro, Tel.: 07143 972-11, E-Mail: buergerbuero@gemmrigheim.de.
Informationen zur Briefwahl
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis für die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen:
Zur Landtagswahl 2026 wird es keine durch das Land beauftragte Sonderzuführung der Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG geben, weder am Samstag vor der Wahl noch am Wahlsonntag. Die Auslieferung der Wahlbriefe am Samstag vor der Wahl erfolgt im üblichen Auslieferungsverfahren. Bitte reichen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag zurück. Am sichersten geht dies durch Einwurf in den blauen Rathausbriefkasten.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die
Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
