Bürgerentscheid "Grundschule"

In der Gemeinde Gemmrigheim findet am Sonntag, 13.10.2024, ein Bürgerentscheid statt.

Gesetzliche Vorgaben

Das Bürgerbegehren ist in § 21 GemO geregelt. Danach kann über eine wichtige Gemeindeangelegenheit die Bürgerschaft einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Dieses Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden. Richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. 

Das Bürgerbegehren muss die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Es muss weiterhin von mindestens 7% der Bürger der Gemeinde unterzeichnet sein. 

Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat.

Der Bürgerentscheid ist gemäß § 21 Abs. 6 GemO grundsätzlich innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen. 

Wird nach §21 Abs. 5 ein Bürgerentscheid durchgeführt, muss den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden. In dieser Veröffentlichung oder schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane

Die Durchführung eines Bürgerentscheids erfolgt nach §41 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) analog den Bestimmungen für die Wahl des Bürgermeisters. Deshalb ist auch ein Gemeindewahlausschuss nach §11 KomWG zu bilden. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung und Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, mindestens zwei Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern. 

Historie

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.03.2024 der Gemeindeverwaltung den Auftrag gegeben, den Neubau einer Schule zu planen und die Architekturleistungen dazu auszuschreiben. Der Beschluss wurde am 20.03.2024 im Ratsinformationssystem der Gemeinde Gemmrigheim veröffentlicht.

Am 17.06.2024 haben die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens eine Unterschriftenliste für die Bürgerinitiative „Grundschule“ bei der Verwaltung abgegeben. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Beschluss der Gemeinderatssitzung am 19.03.2024.

Die Verwaltung hat die eingereichten Unterschriften entsprechend überprüft und konnte feststellen, dass die erforderliche Zahl mehr als erreicht sei.

Nach Anhörung der Vertrauenspersonen oblag es dem Gemeinderat, über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu entscheiden.

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung vom 24.06.2024 nach Anhörung der Vertrauenspersonen gemäß §21 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, dass die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren erfüllt sind und der Bürgerentscheid zulässig ist.

Weiter lehnt es der Gemeinderat ab, sich nach Anhörung der Vertrauenspersonen dem Bürgerbegehren anzuschließen.

Damit ist ein Bürgerentscheid in der Gemmrigheim durchzuführen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung den Termin für den Bürgerentscheid „Grundschule“ auf Sonntag, 13. Oktober 2024, gelegt.

Der Gemeinderat hat zusätzlich die zusätzlichen Mittel für die Durchführung des Bürgerentscheids bewilligt, insbesondere die Kosten seiner tatsächlichen Durchführung inklusive der Entschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer, Druck von Stimmzetteln und Informationsschriften sowie der zusätzlichen Vollverteilung des Gemeindeamtsblatts. Der Gemeinderat hat weiter die Personen in den Gemeindewahlausschuss für den Bürgerentscheid „Grundschule“ gewählt.

Die zur Entscheidung stehende Frage

Bei einem Bürgerentscheid stimmen die wahlberechtigten Bürger der Gemeinde über die gestellte Frage ab.

Entschieden ist die Frage in dem Sinne, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20% der Stimmberechtigten beträgt.

Die Frage, über die es im Bürgerentscheid am 13.10.2024 zu entscheiden gilt lautet: „Sind Sie dafür, dass die Grundschule in Gemmrigheim saniert wird und somit kein Neubau geplant werden soll?“

Die zur Abstimmung stehenden Frage wurde im Gemeindeamtsblatt am 20.09.2024 öffentlich bekanntgemacht.

Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.

Informationsschrift

Bei einem Bürgerentscheid muss den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid dargelegt werden. In dieser Veröffentlichung oder schriftlichen Information der Gemeinde zum Bürgerentscheid dürfen die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane.

Im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Gemmrigheim vom 20.09.2024 wurden diese Auffassungen in einer zusätzlichen Vollverteilung veröffentlicht:

Sie haben die Wahl

Zum ersten Mal wird es in Gemmrigheim einen Bürgerentscheid geben. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im März 2024 folgenden Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat gibt der Gemeindeverwaltung den Auftrag, den Neubau einer Schule zu planen und die Architekturleistungen dazu auszuschreiben.“

Vorausgegangen sind über 6 Jahre der Beratungen für ein Sanierungskonzept für die Grundschule. Beteiligt waren in dieser Zeit zwei Architekturbüros, die Gemeindeverwaltung und die gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aus zwei verschiedenen Legislaturperioden. Die Tatsache, dass viele Jahre und Jahrzehnte notwendige Sanierungen nicht durchgeführt wurden, führte am Ende dazu, dass auch nach vielen Besprechungen, Beratungen und unter Ausnutzung von zahlreichen Einsparpotentialen Kosten in Höhe von 16,4 Millionen Euro für eine Sanierung auf dem Tisch lagen, die sich die Gemeinde Gemmrigheim schlicht schon heute nicht leisten kann, von möglichen, ja wahrscheinlichen Kostensteigerungen bei Sanierungen einmal ganz abgesehen.

Schon heute sind die Haushalte der Gemeinde nicht ausgeglichen. Eine weitere Verschuldung insbesondere in dieser Größenordnung würde die Lage noch wesentlich verschlimmern, und es besteht die große Gefahr, dass die Gemeinde jegliche finanzielle Handlungsspielräume verliert und gemäß der Vorgaben der Aufsichtsbehörde keine Mittel mehr für all diejenigen Aufgaben zur Verfügung stehen, die keine Pflichtaufgaben der Gemeinde sind (sog. Freiwilligkeitsleistungen). Dazu gehören z.B. die Unterhaltung einer Bücherei, die Unterstützung von Vereinen, der Betrieb von Veranstaltungs- und Sporthallen, eine gute personelle Ausstattung in allen Bereichen der Kinderbetreuung u.v.m. Auch manches, was die Gemeinde als Schulträger für die Grundschule leistet, gehört dazu. Auch da drohen Einschnitte. Und vieles sind Ausgaben in Bereichen, die Gemmrigheim zu dem machen, was es ist - eine liebens- und lebenswerte Gemeinde.

Diese Tatsachen waren der Anlass, dass sich der Gemeinderat Gedanken über Alternativen gemacht und dabei auch nicht unbedingt naheliegende Lösung in Betracht gezogen hat. Gemeinsam mit einem Architekturbüro und einschlägigen Fachfirmen hat man sich z.B. überlegt, was es kosten würde, eine neue Schule zu bauen und die bisher für die Schule gebrauchten Flächen anderweitig zu nutzen. Für viele erstaunlich lag nach diesen Betrachtungen ein Ergebnis auf dem Tisch, welches aussagt, dass ein Neubau und die Verwertung der bisher für die Schule genutzten Flächen finanziell in der gleichen Größenordnung liegen, wie die Sanierung. In Deutschland wurden in den letzten Jahren schon Schulen gebaut, wie Gemmrigheim sie benötigt, die sogar deutlich günstiger sind, als das, was wir für die Sanierung leisten müssten. Vor allem sind aber die Folgekosten eines Neubaus erheblich niedriger - insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung von Energie- und Personalkosten. Und ein Neubau bietet auch über die Schule hinaus weiteres großes Optimierungspotential.

Das war für den Gemeinderat der Grund, den oben genannten Beschluss zu fassen, eine neue Schule für Gemmrigheim zu planen, um hier eine ebenso sichere Zahlengrundlage zu bekommen, wie sie für die Sanierung in langen Jahren erarbeitet wurde. Und genau das hat der Gemeinderat beschlossen – eine neue Schule zu planen, um belastbare Zahlen zu bekommen. Mehr ist bisher nicht entschieden. Diese Option aber nicht zu untersuchen, wäre fahrlässig. Der Beschluss soll es dem Gemeinderat ermöglichen, die Weichen für Zukunft der Gemeinde richtig zu stellen und finanzielle Spielräume möglichst zu erhalten, damit Gemmrigheim das bleiben kann, was es heute ist. Dafür trägt der Gemeinderat gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung schließlich die Verantwortung!

Der Bürgerentscheid richtet sich gegen diesen Beschluss zur Planung und fordert grundsätzlich die Sanierung der Schule. Die beteiligten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben sich ihren Beschluss nach jahrelangen Beratungen nicht leicht gemacht. Sie wollten das Beste für Gemmrigheim. Dennoch ist der Mobilisierungsgrad gegen den Beschluss in der Bürgerschaft sehr hoch. Die Planungen für eine neue Schule zu verhindern, verhindert aber auch, die beste und zukunftsfähigste Lösung für Gemmrigheim zu suchen. Das darf man nicht vergessen!

Wer der Meinung ist, die Schule in Gemmrigheim muss saniert werden, wird der im Bürgerentscheid gestellten Frage zustimmen. Wer Zweifel hat, ob sich Gemmrigheim eine Sanierung leisten kann, wer darauf vertraut, dass die in den letzten Jahren beteiligten Personen, Büros und Gremien ihre Entscheidung fundiert erarbeitet haben und die Entscheidung in Wahrung der Verantwortung für die Zukunft von Gemmrigheim getroffen wurde, muss aber ebenso am Bürgerentscheid teilnehmen und die dort zur Abstimmung gestellte Frage „Sind Sie dafür, dass die Grundschule in Gemmrigheim saniert wird und somit kein Neubau geplant werden soll?“ mit „nein“ beantworten!

Nur dann ergibt sich zum einen ein Abbild dessen, was die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger Gemmrigheims wirklich will. Und nur dann wird im Falle der Ablehnung des Begehrens die Gemeinde zum anderen in die Lage versetzt, die wirklich beste Lösung für unseren Heimatort vorurteilsfrei zu finden. Wenn nur die Befürworter des Bürgerbegehrens, für das der Bürgerentscheid durchgeführt wird, zur Abstimmung gehen, entscheidet am Ende vielleicht eine Minderheit über eine für die Gemeinde so folgenschwere Frage. Die Folgen tragen dann aber alle!

Sie haben in der Tat also die Wahl

Gehen Sie bitte auch dann zur Wahl, wenn Sie kein Anhänger des Bürgerbegehens sind oder Ihre Einstellung dazu vielleicht auf Basis von Fakten zwischenzeitlich geändert haben. Und auf die Fakten kommt es in der Gemeindepolitik an, auch wenn man unterschiedlicher Meinung ist – mit populären verallgemeinernden Phrasen und allzu einfachen Rückschlüssen und Annahmen lässt sich eine Gemeinde nicht verantwortungsvoll in die Zukunft führen.  Nicht zum Bürgerentscheid zu gehen unterstützt am Ende nur das Ansinnen derer, die anders denken als man selbst. Am Ende setzt sich die Partei durch, die die Mehrheit im Bürgerentscheid für sich verbuchen kann und diese mindestens 20% der Wahlberechtigten umfasst. Ansonsten bleibt der gefasste Gemeinderatsbeschluss bestehen und die Gemeinde wird die Planungsleistungen ausschreiben, vergeben, und der Gemeinderat wird nach Abwägung aller Fakten entscheiden. Gesucht sind keine Gewinner oder Verlierer, sondern die beste, die richtige und zukunftsweisende Entscheidung für Gemmrigheim!

Informationen zu den wichtigen Fragen und Fakten gab es z.B. vor einiger Zeit im Amtsblatt und bei der Einwohnerversammlung. Die finden Sie z.B. im Ratsinformationssystem und über die Homepage der Gemeinde. Weitere werden in den nächsten Wochen im Internet und im Amtsblatt folgen.

Dr. Jörg Frauhammer
Bürgermeister

Die Geschichte vom Peter, der ein Auto kaufen möchte

Hier (PDF) (39,5 KB) finden Sie die ganze Geschichte vom Peter, der ein Auto kaufen möchte, die im Amtsblatt Ausgabe 38 veröffentlicht wurde.

Öffentliche Bekanntmachungen

Wahlberechtigte, Wählerverzeichnis

Stimmberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht bzw. Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen.

Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr stimmberechtigt. Stimmberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Abstimmungstag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Stimmberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Vordrucke für diese Anträge und für die erforderlichen Erklärungen hält das Bürgerbüro (Zimmer Z.02 im Erdgeschoss des Rathauses) für Sie bereit.

Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von 23.09.2024 bis 27.09.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Zimmer Z.02 im Erdgeschoss des Rathauses)  für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Der Stimmberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, dem 27.09.2024 bis 18 Uhr beim Bürger-
meisteramt (Ottmarsheimer Straße 1, 74376 Gemmrigheim) die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift gestellt werden.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid am 13.10.2024 wurden zwischenzeitlich den Walhberechtigten in Gemmrigheim auf dem Postwege zugestellt.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen allen Wahlberechtigten bis spätesten 22.09.2024 zugestellt worden sein. Bitte sehen Sie bis zu diesem Termin von Rückfragen ab.

Wahlberechtigte, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie im Wahllokal wählen, aber auch Briefwahlunterlagen beantragen.

Briefwahl beantragen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post bzw. durch die Amtsbotin zugestellt.

Beim Aufruf des Links für den Wahlscheinantrag zum Bürgerentscheid gelangen Sie zu einem Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Tragen Sie einfach die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung in das Antragungsformular ein.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail:  buergerbuero@gemmrigheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Diesen können Sie neben den herkömmlichen Beantragungsarten wie persönlich oder schriftlich (Telefax oder E-Mail) auch durch „sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragen“ (§ 10 Abs. 1 KomWO).

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro, Tel. 07143/972 -13.

Alle Wahlbriefe müssen bis spätestens 13.10.2024, 18 Uhr, im Rathaus vorliegen, um bei den Wahlen berücksichtigt werden zu können.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlbriefe spätestens 3 Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfililiale abgegeben werden müssen, um rechtzeitig zur Auszählung vorzuliegen.

Sollte ein Versand mit der Deutschen Post AG zeitkritisch werden, werfen Sie Ihren Wahlbrief/Ihre Wahlbriefe besser in den blauen Rathausbriefkasten ein.

Wichtiger Hinweis:

Sie können den Wahlschein bis spätestens zwei Tage vor der Wahl (Freitag), 18 Uhr, beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Rücksendung der Wahlbriefe

Wenn Sie sich für die Briefwahl entschieden haben, können Sie Ihre Wahlunterlagen (Wahlbriefe) wie folgt zurückgeben:

  1. durch Einwurf in den blauen Briefkasten am Rathaus,
  2. durch Aufgabe bei der Deutschen Post AG. Diese können unentgeltlich eingeliefert werden, sofern sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen (roter Umschlag mit Freiverkmerk) befinden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Wahlbriefe spätestens 3 Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfililiale abgegeben werden müssen, um rechtzeitig zur Auszählung vorzuliegen.

Alle Wahlbriefe müssen bis spätestens 13.10.2024, 18 Uhr, im Rathaus vorliegen, um bei den Wahlen berücksichtigt werden zu können.

Sollte ein Versand mit der Deutschen Post AG zeitkritisch werden, werfen Sie Ihren Wahlbrief/Ihre Wahlbriefe besser in den blauen Rathausbriefkasten ein.

Ergebnis des Bürgerentscheids

Nach Auszählung der Stimmzettel am Wahlabend stellen wir Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Gemmrigheim das Ergebnis des Bürgerentscheids zur Verfügung. Der Link wird am Wahltag, 13.10.2024, freigeschaltet.