Leistungen

Antrag auf Genehmigung eines Grabmals

Gemäß § 18 der Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim bedarf die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahre nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 mal 30 cm und Holzkreuze zulässig.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Gemeinde Gemmrigheim

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen der Friedhofssatzung erfüllt werden.

Verfahrensablauf

s. § 18 der Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim

Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden.

Kosten

11,00 €

Bearbeitungsdauer

ca. 10 Arbeitstage

Hinweise

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Vertiefende Informationen

Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim auf www.gemmrigheim.de unter Rathaus | Ortsrecht

Rechtsgrundlage

Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim

Freigabevermerk

erstellt und freigegeben am 14.08.2022 durch die Gemeinde Gemmrigheim