Warnung durch Sirenen

Sirenen werden als Warnmittel für die Bevölkerung und insbesondere im Norden auch noch zur Alarmierung für die Feuerwehren betrieben. Während die Bedeutung zur Alarmierung in Zeiten der Nutzung von Funkalarmempfängern rückläufig ist, wächst die Zahl der zu Warnungszwecken betriebenen Sirenen kontinuierlich. Öffentliche Sirenen werden durch die Kommunen als örtlicher Aufgabenträger beschafft, installiert, betrieben und gewartet. 

Sirenen in Gemmrigheim

Eine große Bedeutung im Kontext Notfall und Krise hat die Information und Kommunikation mit der Bevölkerung, die unter allen Bedingungen funktionieren muss, das bedeutet auch dann, wenn z.B. kein Telefonbetrieb mehr möglich ist, weil es z.B. auch zu weiträumigem oder langanhaltendem Stromausfällen kommt und gleichzeitig aber eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Bevölkerung notwendig ist.
 
Wir sind hier in Gemmrigheim in der guten Situation, noch zwei funktionsfähige und auch in lokalen und überregionalen Alarmierungsplänen verwendeten Sirenen im Gemeindegebiet zu besitzen. Diese befinden sich:

  • auf dem ehemaligen Feuerwehrgebäude in der Torstraße 10
  • auf dem Kindergarten Nachtigallenweg (Hausnummer 7)

Eine dritte Sirenenanlage ist zur Überwindung vorhandener Beschallungslücken im Norden geplant.

Monatlicher Sirenentest

Beide Sirenen sind aktiv. Davon können Sie sich an jedem ersten Samstag um 12 Uhr überzeugen. An diesem Zeitpunkt wird eine Sirenentest durchgeführt. Mitglieder des Krisenstabes der Gemeinde sind damit beauftragt, den Testalarm zu überwachen. Achten Sie künftig einfach mal darauf. Sollten Sie die Sirenen nicht hören, schicken Sie uns bitte eine kurze Nachricht per E-Mail an b.petters@gemmrigheim.de.

Sirenensignale

Sirenensignale sind deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Dies kann in der Bevölkerung zu Verwirrung führen. Ein Sirenensignal kann somit von Kommune A zur Warnung genutzt werden, während Kommune B das gleiche Signal zur Entwarnung verwendet.

Der Arbeitskreis Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz hat in seiner Sitzung vom 13. und 14.03.2019 empfohlen, in Deutschland einheitlich nachfolgende Sirenensignale zu verwenden:

  • Warnung: Einminütiger, auf- und abschwellender Heulton („In dem Gebiet besteht eine unmittelbare Gefahr oder diese ist in Kürze zu erwarten“)
  • Entwarnung: Einminütiger, gleichbleibender Heulton („Es besteht keine akute Gefahr mehr“)

Sirenen haben den Weckeffekt

Die hervorstechenden Eigenschaften einer Sirene: sie ist laut und sie ist innerhalb eines großen Radius zu hören. Sirenen sind daher grundsätzlich gut dafür geeignet, Personen sogar im Schlaf über eine bevorstehende Gefahr zu alarmieren. Im Alltag sorgen sie für Aufmerksamkeit. Hierbei spricht man vom sogenannten Weckeffekt.

Durch die charakteristischen an- oder abschwellenden Heultöne weisen Sirenen auf eine Gefahr oder auf das Ende einer Gefahr hin. Die gewarnten Personen können sich anschließend über weitere Quellen (Rundfunk, Warn-Apps, Webseiten etc.) genauer über die Art der Gefahr und Verhaltensempfehlungen informieren. Häufig veranlasst der Warnton einer Sirene die gewarnten Personen dazu, sich über Radio, Fernsehen, im Internet oder über Warn-Apps weitergehend über die Art der Gefahr und mögliche Verhaltenstipps zu informieren.