Organspende

zwei Händepaare halten gemeinsam eine Lunge aus Papier

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Bundestag hat am 16. Januar 2020 das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zur Organspende verabschiedet. Dieses Gesetz trat nun zwei Jahre nach seiner Verkündung am 1. März 2022 in Kraft. Beschlossen worden ist nach langen und kontroversen Diskussionen eine „Zustimmungslösung“, wie sie seither schon in Deutschland gilt. Das heißt, man kann auch weiterhin nur dann für eine Organspende herangezogen werden, wenn man dazu zu Lebzeiten aktiv seine Zustimmung gegeben hat.

Leider ist es derzeit so, dass täglich Menschen sterben müssen, die auf eine lebensrettende Organspende angewiesen sind, weil für diese nicht rechtzeitig ein Spender gefunden wird. Es gibt schlicht zu wenige potentielle Spenderinnen und Spender. Das liegt daran, dass der Wille zur Organspende dann, wenn es darauf ankommt, nicht bekannt ist. Meinungsumfragen weisen nämlich aus, dass ein großer Teil der Bevölkerung bereit wäre, im Falle des eigenen Todes auch als Organspender zur Verfügung zu stehen. Hier besteht also Handlungsbedarf.

Die einfachste Art und Weise, seinen Willen wirksam kund zu tun, ist es, einen Organspenderausweis mit sich zu führen, mit dem dann dokumentiert ist, dass man im Falle seines Todes seine Organe spenden möchte.

Ziel des Gesetzes ist es daher, an möglichst vielen Stellen auf diesen Umstand hinzuweisen und durch Aufklärung dazu beizutragen, diese Fragestellung mehr ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. So soll die Anzahl der Menschen erhöht werden, die für eine Organspende im Falle des Falles dann auch wirklich zur Verfügung stehen.

In diesem Zusammenhang fällt auch der Gemeindeverwaltung und ganz besonders unserem Bürgerbüro eine wichtige Aufgabe zu. Unsere Mitarbeitenden haben Sie im Rahmen des Gesetzes fortan, z.B. bei der Beantragung eines Personalausweises, auf das Thema Organspende anzusprechen und die Möglichkeit der Verwendung eines Organspenderausweises oder die Registrierung als Organspender*in hinzuweisen. Die Einrichtung des Registers ist bundesweit allerdings auf Ende 2022 verschoben worden. Eine Beratung sollen und können die Mitarbeitenden im Bürgerbüro dabei natürlich nicht leisten. Das ist Aufgabe entsprechender Stellen.

Jeder und jede soll sich zur Organspende erklären. Dazu gibt es dieses Gesetz. Damit das gelingt und auch möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sogar auch Ihre Zustimmung zu einer möglichen Organspende geben, kamen das Gesundheitsamt und viele einschlägige Patientenorganisationen auf die Bürgermeister*innen zu, hier auch persönlich und über das eigentliche Verwaltungshandeln hinaus mitzuhelfen. Diesem Wunsch komme ich natürlich gerne nach.

Ich selbst führe schon seit vielen Jahrzehnten einen Organspenderausweis in meinem Geldbeutel ständig mit mir, in dem ich meinem Willen Ausdruck gebe und dokumentiere, dass ich als Organspender zur Verfügung stehe. Ebenso habe ich meiner Familie meinen diesbezüglichen Willen auch immer wieder mitgeteilt. Der mitgeführte Organspenderausweis soll es dabei meinen Angehörigen leichter machen. Ich möchte nicht, dass meine Angehörigen die sicher schwierige Entscheidung pro oder contra Organspende für mich treffen müssen. Die Situation, in der man sich als Angehöriger befindet, wenn es um diese Frage geht, ist sicherlich als solche schon sehr emotional und belastend genug.

Helfen auch Sie mit, dass möglichst viele Menschen Ihren Willen zur Organspende dokumentieren und hoffentlich als Organspenderin und Organspender zur Verfügung stehen.

Und bleiben Sie gesund!
 Ihr BürgermeisterDr. Jörg Frauhammer

Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom 16. März 2020 trat am 1. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig traten weitere Änderungen des Transplantationsgesetzes in Kraft, die sich aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung vom 11. Juli 2021 ergeben.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

Vollständiger Gesetzestext im Bundesgesetzblatt

Fragen und Antworten zum Thema Organspende

Was spricht für eine Organspende? Was muss ich tun, um Organspender zu werden? Das Bundesministerium für Gesund hat Antworten auf viele wichtige Fragen in seinen FAQs zusammengestellt.

Organspendeausweis

Hier können Sie den Organspendeausweis herunterladen und ausfülen, um ihn künftig mit sich zu tragen.