Bundestagswahl unter Corona-Bedingungen
Aufgrund der Vorgaben rund um die Corona-Pandemie wird es bei der Bundestagswahl 2021 für die Kelter ein Schutz- und Hygienekonzept geben.
Wir halten uns dabei an die Vorgaben der Corona-Verordnung. Das Schutz- und Hygienekonzept hängt am Eingang zum Wahlgebäude aus. Neben den bekannten AHAL-Regeln gelten insbesondere folgende Regelungen:
- Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Sie haben eigenverantwortlich über die Ausübung der Urnenwahl zu entscheiden. Niemand wird diesbezüglich gedrängt oder überredet;
- Die Teilnehmer halten einen körperlichen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ein. Körperkontakt zu anderen Teilnehmern ist zu vermeiden (kein Händeschütteln, Umarmungen etc.). Achten Sie bitte auch in möglichen Warteschlangen auf die Einhaltung der Abstandsregeln.
- Im gesamten Wahlgebäude und in einer möglichen Warteschlange davor muss eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden. Diese Verpflichtung besteht nicht für
- Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
- Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske gemäß Satz 1 aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder denen das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, und
- die Dauer einer vom Wahlvorstand angeordneten Abnahme der Maske zur Identitätsfeststellung.
- Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren.
- Am Eingangsbereich werden desinfizierte Kugelschreiber zur Verfügung gestellt. Nach der Wahlhandlung werden diese eingesammelt und desinfiziert wieder zur Verfügung gestellt. Wähler*innen können auch einen eigenen Kugelschreiber zur Wahl mitbringen.
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
- einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
- typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust, aufweisen,
- keine medizinische Maske tragen, ohne dass eine erlaubte Ausnahme vorliegt, oder
- bei Teilnahme auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.
Für alle Wahlberechtigten gilt der Hinweis, nutzen Sie gerne die Briefwahl als kontaktarme Variante der Stimmabgabe.