Bundestagswahl unter Corona-Bedingungen

Aufgrund der Vorgaben rund um die Corona-Pandemie wird es bei der Bundestagswahl 2021 für die Kelter ein Schutz- und Hygienekonzept geben.

Wir halten uns dabei an die Vorgaben der Corona-Verordnung. Das Schutz- und Hygienekonzept hängt am Eingang zum Wahlgebäude aus. Neben den bekannten AHAL-Regeln gelten insbesondere folgende Regelungen:

  • Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören müssen eine individuelle Risikoabwägung vornehmen. Sie haben eigenverantwortlich über die Ausübung der Urnenwahl zu entscheiden. Niemand wird diesbezüglich gedrängt oder überredet;
  • Die Teilnehmer halten einen körperlichen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ein. Körperkontakt zu anderen Teilnehmern ist zu vermeiden (kein Händeschütteln, Umarmungen etc.). Achten Sie bitte auch in möglichen Warteschlangen auf die Einhaltung der Abstandsregeln.
  • Im gesamten Wahlgebäude und in einer möglichen Warteschlange davor muss eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden. Diese Verpflichtung besteht nicht für
    • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
    • Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske gemäß Satz 1 aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder denen das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, und
    • die Dauer einer vom Wahlvorstand angeordneten Abnahme der Maske zur Identitätsfeststellung.
  • Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren.
  • Am Eingangsbereich werden desinfizierte Kugelschreiber zur Verfügung gestellt. Nach der Wahlhandlung werden diese eingesammelt und desinfiziert wieder zur Verfügung gestellt. Wähler*innen können auch einen eigenen Kugelschreiber zur Wahl mitbringen.

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die

  • einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
  • typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust, aufweisen,
  • keine medizinische Maske tragen, ohne dass eine erlaubte Ausnahme vorliegt, oder
  • bei Teilnahme auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

Für alle Wahlberechtigten gilt der Hinweis, nutzen Sie gerne die Briefwahl als kontaktarme Variante der Stimmabgabe.

Hier können Sie das Schutz- und Hygienekonzept für die Durchführung der Bundestagswahl 2021 herunterladen. (PDF, 40,2 KB)