Informationen zur Verkehrsregelung
Gerne erläutern wir hier die Funktionsweise der neuen „Pförtnerampeln“.
Aufgrund der notwendigen Sperrung der Besigheimer Neckarbrücke kommt es am Knotenpunkt K 1623 / K 1625 sowie im Ortsgebiet von Kirchheim zwangsläufig zu einer deutlich höheren Verkehrsbelastung. Um dort die Situation an der zentralen Kreuzung B 27 / K 1625 (Max-Eyth-Straße) zu optimieren und einen totalen Verkehrsstillstand dort zu verhindern, hat das Landratsamt im Laufe des Augusts eine sogenannte „Pförtnerampel“ an der Neckarbrücke sowie eine weitere in der Forststraße eingerichtet.
Da diese Maßnahme bei einigen Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen führt, erläutern wir hier kurz das Prinzip und den Nutzen dieser Verkehrsregelung:Eine Pförtnerampel dient dazu, den zuströmenden Verkehr gezielt zu dosieren. Anstatt dass alle Fahrzeuge gleichzeitig in den bereits überlasteten Ortskern und auf die B 27 drängen, lässt die Ampel den Verkehr nur blockweise in kleineren Portionen durch.Der unvermeidbare Rückstau wird durch die Ampelschaltung bewusst an den Ortsrand (vor die Neckarbrücke bzw. in die Forststraße aus Richtung Neckarwestheim/ Ottmarsheim kommend) vorverlagert.Dadurch bleibt der kritische Kreuzungsbereich an der Max-Eyth-Straße frei. Die Fahrzeuge im Ort können zügig abfließen, und auch der Querverkehr sowie der öffentliche Busverkehr werden nicht blockiert.
Das Landratsamt überwacht die neuen Ampelanlagen und die Verkehrsströme in den nächsten Tagen kontinuierlich. Die Schaltzeiten sollen schrittweise optimiert und an die realen Gegebenheiten angepasst werden, bis sich das System eingespielt hat.
Diese Maßnahme ist völlig unabhängig von den sonstigen Bauaktivitäten am Kreisverkehr. Es handelt sich um eine reine Entlastungsmaßnahme für die Dauer der Brückensperrung. Sobald die Neckarbrücke in Besigheim wieder für den Verkehr freigegeben werden kann und die Umleitungsströme nachlassen, sollen die Pförtnerampeln umgehend wieder rückgängig gemacht werden.Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese notwendige Maßnahme zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses.
