Wahlhelfer
Wahlhelfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Auch der Einwurf des Stimmzettels ist erst möglich, wenn der Wahlhelfer die Wahlurne für den Einwurf freigegeben hat. Zu guter Letzt unterstützen die ehrenamtlichen bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Hierzu gehört insbesondere die Auszählung der Stimmzettel.
Wahlhelfer kann jeder werden, der selbst wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag ist, also deutscher Staatsangehöriger und mindestens 18 Jahre alt ist. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen. Das heißt man hilft in der Gemeinde, in der man auch wohnt.
Wir haben eine große Bereitschaft aus der Bürgerschaft erfahren und bereits alle Ämter in den Wahlvorständen zur Bundestagswahl 2025 besetzen können.
Registrierung als Wahlhelfer
Wenn Sie bei künftigen Wahlen Wahlhelfer werden möchten, können Sie sich bei uns im Wahlamt melden und Ihre Bereitschaft erklären. Dann merken wir Sie für die kommenden Wahlen vor.