Freibadkarten 2023 - Erstattung des Gemmrigheimer Bürgeranteils

Die diesjährige Badesaison ist beendet.

Wer nunmehr für seine erworbenen Dauerkarten den Gemmrigheimer Bürgeranteil beantragen möchte, kann dies ab sofort schriftlich tun. Dazu ist das Formular (PDF, 33,5 KB) auszufüllen. Ihr Antragsformular mit den erforderlichen Anlagen richten Sie bitte an die Gemeinde Gemmrigheim, Bürgerbüro Z.02, Ottmarsheimer Straße 1, 74376 Gemmrigheim bzw. werfen diese in den blauen Rathausbriefkasten.

Online können Sie Ihren Antrag an das Bürgerbüro, per E-Mail an buergerbuero@gemmrigheim.de richten.

Wichtig

Letzter Abgabetermin für die Anträge ist der 16. Oktober 2023. Danach eingegangene Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Zahlungsbeleg für die Jahreskarte ist als Nachweis beizufügen. Für jede Person ist ein gesonderter Antrag zu stellen. 

Der Zuschuss kann nur auf gekaufte und auch genutzte Jahreskarten gewährt werden. Die Nutzung haben Sie bei Beantragung der Erstattung zu versichern. Sollten Sie die Nachweise nicht vorlegen können, ist eine Erstattung durch die Gemeinde leider nicht möglich. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde Gemmrigheim.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 Folgendes beschlossen:

  1. Die Kosten für eine Jahreskarte werden von der Gemeinde nur noch für Kinder und Jugendliche und Inhaber des Plus-Passes der Gemeinde übernommen, die in Gemmrigheim ihren Hauptwohnsitz haben.
  2. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die im Jahr der Gültigkeit der Jahreskarte das 18. Lebensjahr erreichen oder jünger sind.
  3. Übernommen werden die Kosten für eine Jahreskarte pro Person in einem der genannten Freibäder.
  4. Zur Auswahl stehen die Freibäder im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim oder die Freibäder in Bönnigheim und Lauffen, sowie das Freibad Oberes Bottwartal in Oberstenfeld.
  5. Die Kosten werden nach Ende der Badesaison auf Antrag nach Vorlage des Zahlungsbelegs für die Jahreskarte und Prüfung der Anspruchsberechtigung durch die Gemeinde erstattet.
  6. Erstattet werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten. Es ist die jeweils günstigste Jahreskarte zu wählen. Mögliche Ermäßigungen z.B. durch den Kauf einer Zusatzkarte für Kinder und Jugendliche beim Vorhandensein einer Familienjahreskarte in den entsprechenden Freibädern sind bei der Erstattung zu berücksichtigen.
  7. Eine Überprüfung und Anpassung dieser Regelungen für die kommenden Jahre bleibt vorbehalten.
(Erstellt am 13. September 2023)