Zuschussmodalitäten für die Freibadkarten in der Saison 2024

Die Gemeinde gibt seit 1992 Freibadkarten an ihre Einwohner aus.

Der Gemeinderat hat 2022 die Richtlinien grundlegend und neu gefasst. Gemeinsam war man sich darüber einig, dass das Schwimmen und das Schwimmen lernen ein wichtiges Ziel bleiben sollte, dem sich die Gemeinde auch in der Zukunft verpflichtet fühlt. Gleichwohl können und dürfen die finanziellen Randbedingungen nicht außer Acht gelassen werden. So kam man überein, Jahreskarten nur noch für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren zu finanzieren. Erwachsene über 18 Jahre werden mit Ausnahme der Inhaber des Plus-Passes zukünftig von der Finanzierung von Jahreskarten ausgenommen.

Unter diesen Bedingungen ergab sich ein konsensfähiger Beschluss für die zukünftige Finanzierung der Freibadkarten in Gemmrigheim, den der Gemeinderat 2022 wie folgt gefasst hat:

  • Die Kosten für eine Jahreskarte werden von der Gemeinde seit der Badesaison 2022 nur noch für Kinder und Jugendliche und Inhaber des Plus-Passes der Gemeinde übernommen, die in Gemmrigheim ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die im Jahr der Gültigkeit der Jahreskarte das 18. Lebensjahr erreichen oder jünger sind.
  • Übernommen werden die Kosten für eine Jahreskarte pro Person in einem der genannten Freibäder.
  • Zur Auswahl stehen die Freibäder im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim oder die Freibäder in Bönnigheim und Lauffen, sowie das Freibad Oberes Bottwartal in Oberstenfeld.
  • Die Kosten werden nach Ende der Badesaison auf Antrag nach Vorlage des Belegs für die Jahreskarte und Prüfung der Anspruchsberechtigung durch die Gemeinde erstattet.
  • Erstattet werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten. Es ist die jeweils günstigste Jahreskarte zu wählen. Mögliche Ermäßigungen z.B. durch den Kauf einer Zusatzkarte für Kinder und Jugendliche beim Vorhandensein einer Familienjahreskarte in den entsprechenden Freibädern sind bei der Erstattung zu berücksichtigen.
  • Eine Überprüfung und Anpassung dieser Regelungen für die kommenden Jahre bleibt vorbehalten.

Was bedeutet das für Sie?

Sie erwerben in einem der genannten Freibäder eine Jahreskarte. Im Anschluss an die Badesaison 2024 (voraussichtlich im September) finden Sie im Amtsblatt einen Hinweis und auf unserer Internetseite ein Formular, mit dem Sie bei Vorlage der Berechtigung die Erstattung bei der Gemeinde beantragen können

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir den Zuschuss nur auf gekaufte und auch genutzte Jahreskarten ausgeben können. Die Nutzung haben Sie bei Beantragung der Erstattung zu versichern.