Tag des Gedenkens an die Opfer des NS

Durch Proklamation des Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog vom 3. Januar 1996 wurde der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt.

Historischer Hintergrund ist die Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz am 27. Januar 1945 durch die Rote Armee. Ausschwitz steht symbolisch für den Völkermord und für die Millionen Menschen, die durch das Nazi-Regime entrechtet, verfolgt, gequält oder ermordet wurden.

Am Samstag, 27. Januar 2024, wird daher die Deutsche Flagge zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus mit Trauerflor gehisst.

(Erstellt am 22. Januar 2024)