Briefwahlunterlagen
Die roten Wahlbriefe sind vorfrankiert für den Versand mit der Deutschen Post AG. Diese empfiehlt, die Wahlbrief spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin in den Briefkasten zu werfen oder bei einer Postfiliale abzugeben. Sollte dies in Ihrem Fall zeitkritisch werden, nutzen Sie bitte den blauen Rathausbriefkasten.
Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen, dass die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei uns eingegangen sein müssen (blauer Rathausbriefkasten). Sollte dies in Ihrem Fall Probleme verursachen, sprechen Sie die Kolleginnen im Bürgerbüro bitte direkt an.
Für Ihren Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigungen wurden den Wahlberechtigten von unserem Dienstleister auf dem Postweg zugestellt. Wenn Sie meinen, wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro im Rathaus.
Antragstellung
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr beantragt werden.
Wenn der Gemeindebehörde glaubhaft versichert wird, dass der Wahlschein nicht zugegangen ist oder der Wahlberechtigte ihn verloren haben, kann bis Samstag vor der Wahl, 22.02.2025. 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das Wahlbüro.