Änderungen im deutschen Namensrecht

Seit dem 1. Mai 2025 ist im deutschen Recht sowohl für Ehenamen als auch für den Geburtsnamen von Kindern die Bestimmung eines Doppelnamens aus den Namen beider Eheleute bzw. Eltern möglich.

Der Name darf jedoch nicht aus mehr als zwei Teilen bestehen. Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.

Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie FAQ mit ausführlichen Informationen zu den neuen Wahlmöglichkeiten im deutschen Namensrecht.

Dazu ist auch seitens des Bundesministeriums der Justiz eine Infobroschüre (PDF) (893,6 KB) veröffentlicht worden.

Gerne können Sie sich dazu auch die Erklärvideos des Fachverbands der Standesbeamtinnen und Standesbeamten Baden-Württemberg e.V. anschauen: