Vorgehen bei Fundtieren, Wildunfällen und tot aufgefundenen Tieren
Aufgefundene Haustiere (z. B. entlaufene Hunde oder Katzen)
Für aufgefundene Haustiere (z. B. entlaufene Hunde oder Katzen) oder Fundtiere, die über einen Identifikationschip oder andere Merkmale einem Halter zugeordnet werden können, sowie für direkte Hilfeleistungen im Auftrag von privaten Tierhaltern ist das Tierheim in Ludwigsburg zuständig:
Tierschutzverein Ludwigsburg e.V.
Kugelberg 20, 71642 Ludwigsburg
Tel. 07141 250410
Fund toter Haustiere
Sollten Sie ein bereits verstorbenes Haustier (wie z. B. einen Hund oder eine Katze) im Gemeindegebiet auffinden, berühren Sie das Tier bitte nicht.
Bitte informieren Sie umgehend das Ordnungsamt der Gemeinde Gemmrigheim (Tel. 07143 972-0) oder direkt unseren Bauhof.
Fund von Wildtieren
Wenn Sie auf der Gemmrigheimer Gemarkung ein verletztes oder hilfloses Wildtier finden, hängt das richtige Vorgehen davon ab, um welche Tierart es sich handelt. Das Gesetz unterscheidet hier strikt zwischen zwei Kategorien:
Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Jagdwild)
Dazu gehören Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen, Dachse und Marder. Für diese Tiere sind ausschließlich die örtlichen Jagdpächter zuständig. Da diese Tiere dem Jagdrecht unterliegen, darf niemand außer dem Jagdpächter sie anfassen, transportieren oder mitnehmen (Gefahr von Wilderei).
Bitte wenden Sie sich direkt an die Jagdpächter:
Gaby und Hermann Eisele unter
Tel. 0162 2858663 oder Tel. 0172 7440863.
Das Recht, sich Wild anzueignen, steht gesetzlich ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten zu. Wildkadaver dürfen keinesfalls angefasst, mitgenommen oder transportiert werden. Dies erfüllt den Tatbestand der Wilderei. Der Jagdpächter ist zur Aneignung jedoch nicht verpflichtet.
Von verunfalltem oder krankem Wild ist zwingend Abstand zu halten, da die Tiere unberechenbar reagieren können.
Ausnahmsweise darf totes Wild zur Sicherung des Straßenverkehrs von der Fahrbahn geräumt werden. Hierbei ist direkter Hautkontakt durch das Tragen von Handschuhen oder andere Schutzmaßnahmen strikt zu vermeiden.
Jeder Fahrzeugführer ist gesetzlich verpflichtet, einen Unfall mit Schalenwild (z. B. Rehe, Wildschweine) unverzüglich der Polizeidienststelle oder dem Jagdpächter anzuzeigen. Die Jagdpächter bzw. die Polizei veranlassen bei Erfordernis die fachgerechte Beseitigung und Entsorgung des Wildkadavers und stellen die für die Kfz-Versicherung notwendige Wildschadenbescheinigung aus.
Tiere, die unter das Naturschutzgesetz fallen (Geschützte Wildtiere)
Dazu gehören alle frei lebenden Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, wie beispielsweise Igel, Eichhörnchen, Fledermäuse, Greifvögel, Eulen und Singvögel. Diese Tiere sind rechtlich herrenlos. Das Ordnungsamt ist hierfür nicht zuständig und verfügt über keine eigenen Pflegestellen. Für die fachgerechte Rettung, Pflege und Aufzucht wenden Sie sich bitte direkt an die spezialisierten, ehrenamtlichen Helfer und Auffangstationen in der Region:
- Allgemeine Wildtiernotfälle (Igel, Eichhörnchen etc.)
Tier-Engel unterwegs e.V. (Raum Ludwigsburg),
📞 Notruf-Telefon: 0178 9313465 - Verletzte Wildvögel und Findelkinder:
Tierheim Ludwigsburg,
📞 Telefon: 07141 250410 - Verletzte Greifvögel und Eulen:
Greifvogelpflegestation Bad Friedrichshall e.V.,
📞 Telefon: 07136 912414
Bitte greifen Sie scheinbar hilflose Jungtiere (insbesondere Vögel) in der Natur nicht voreilig auf. Oftmals befinden sich die Elterntiere in unmittelbarer Nähe. Halten Sie im Zweifel immer erst telefonische Rücksprache mit einer der oben genannten Stationen.
