Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)
Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Verfahrensablauf
- Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die Behörde überprüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.
Hinweise
keine
Vertiefende Informationen
Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
- Gebühren-Nummer 264
Freigabevermerk
23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
