Bürgermeisterwahl 2026

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bürgermeisterwahl 2026. Wir werden diese Seite fortlaufend mit weiteren Informationen füllen. 

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01.07.2026 neu zu besetzen. Die Stellenanzeige dazu wurde am 23.01.2026 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht.

Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 26. April 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 10. Mai 2026, statt.

Aufruf zur Bürgermeisterwahl

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin spielen in unseren Kommunen gemäß der Süddeutschen Ratsverfassung, die oft auch als Bürgermeisterverfassung bezeichnet wird, eine ausgesprochen wichtige Rolle. Wer dieses Amt bekleidet, leitet zugleich die Verwaltung und steht mit Sitz und Stimme im Gremium dem Gemeinderat vor. Er oder sie ist Ansprechpartner der Gemeinde nach innen und außen.
 
Sie oder er ist in der Kommune für die Einhaltung der Regeln und Entscheidungen verantwortlich, die sich die Gemeinde selbst gibt.  Die kommunale Selbstverwaltung ist verfassungsmäßig garantiert und geht sehr weit.  In den Verantwortungsbereich der Amtsspitze fällt aber auch die Einhaltung der Gesetze, deren Umsetzung der Gemeinde kraft Gesetzes von Bund und Land zugewiesen sind.
 
Das alles zusammengenommen rechtfertigt in jeder Hinsicht als wesentliches Merkmal die Direktwahl und eine starke Einbindung der Bürgerinnen und Bürger durch diesen Akt der direkten Demokratie bei der Vergabe des Amtes.
 
Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, haben folglich eine ausgesprochen wichtige Entscheidung für Gemmrigheim zu treffen.
Das große Interesse an der Kandidatenvorstellung vor zwei Wochen ist ermutigend und hat gezeigt, dass Sie sich dessen bewusst sind.
 
Das Verfahren zur Bürgermeisterwahl ist nun auf der Zielgeraden und findet mit der Wahl am kommenden Sonntag, 26. April, seinen Höhepunkt. Ich bitte und fordere alle die, die ihre Stimme noch nicht per Briefwahl abgegeben haben, auf, für eine der Wichtigkeit des Anlasses entsprechende hohe Beteiligung zu sorgen.  
 
Wählen zu dürfen ist ein wichtiges und wertvolles Recht, das unter großem Einsatz unserer Vorfahren erstritten und erkämpft wurde. In weiten Teilen der Welt wird es noch heute und wieder zunehmende mit Füßen getreten. Kaum eine Wahl beeinflusst die lokalen Gegebenheiten so direkt und entscheidend wie eine Bürgermeisterwahl. Deshalb hat gerade auch diese Wahl eine sehr hohe Wahlbeteiligung verdient!
 
Gehen Sie also bitte wählen! Unsere Demokratie hat es nötig, und unser Gemmrigheim ist es wert!
 
Helfen Sie durch eine hohe Wahlbeteiligung mit, dass der Wahlsieg am Sonntag von  einem großen Teil der Bevölkerung legitimiert wird. Das halte ich für mit entscheidend, um in Zukunft erfolgreich für Gemmrigheim arbeiten zu können. Diese Steilvorlage sollten wir alle dem neuen Oberhaupt Gemmrigheims gönnen und mitgeben!
 
Ihr Bürgermeister
Jörg Frauhammer

Öffentliche Bewerbervorstellung

Die öffentliche Bewerbervorstellung stellt im Wahlkampf ein Element der Neutralität und Objektivität dar. Daraus ergibt sich der aus dem Gleichheitssatz ergebende Anspruch auf Gleichbehandlung (§45 Abs. 1 S. 1 GemO i. V. m. Art. 3 GG).

Die öffentliche Bewerbervorstellung fand am Freitag, 10. April 2026, um 19 Uhr in der Wasenhalle statt.

Die Gemmrigheimer erhielten davor die Gelegenheit, ihre Fragen einzureichen. 

Wichtige Infos zur Wahl

Die Gemeinde Gemmrigheim ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt. Beide Wahllokale befinden sich in der Kelter, Hofgasse 22. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 05.04.2026 übersandt worden sind, ist der Wahlbezirk angegeben.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Dies sind:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname(n) Beruf oder Stand Geburtsjahr Wohnort (Hauptwohnung)
01 Dittmann, Mario Hauptamtsleiter,
Bachelor of Laws LL.B.
2000 Ilsfeld
02 Hammer, Swantje Dipl. Finanzwirtin (FH) 1980 Marbach am Neckar

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Namen eines/einer im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen des übrigen Namens allein genügt jedoch nicht.

Der Wähler kann auch eine nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Dazu ist der Name einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einzutragen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte enthält. Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.

Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.

Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Informationen zur Briefwahl

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis für die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen:

Zur Bürgermeisterwahl wird es keine Sonderzuführung der Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG geben, weder am Samstag vor der Wahl noch am Wahlsonntag. Die Auslieferung der Wahlbriefe am Samstag vor der Wahl erfolgt im üblichen Auslieferungsverfahren. 

Bitte reichen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag zurück. Am sichersten geht dies durch Einwurf in den blauen Rathausbriefkasten.

Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl

Nach Schließung der Wahllokale am Wahltag um 18 Uhr ermitteln die Wahlvorstände in öffentlicher Sitzung das Ergebnis ihres jeweiligen Wahlbezirks. Dabei werden die Stimmzettel ausgezählt, die Gültigkeit der Stimmen geprüft und eine Wahlniederschrift gefertigt.

Sie können das Wahlergebnis unmittelbar nach der Auszählung der Stimmzettel auf unserer Sonderseite einsehen

Im Erdgeschoß des Rathauses wird das Wahlergebnis auch auf dem Monitor veröffentlicht. Es hängt zudem nach Bekanntwerden im Schaukasten am Rathaus aus. Die übrigen Schaukästen der Gemeinde werden in den Tagen nach der Wahl ebenfalls bestückt. 

Die abschließende Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt durch förmlichen Beschluss des Gemeindewahlausschusses in seiner Sitzung. Diese findet am Dienstag, 28.04.2026, um 17 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (2. OG) statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Sitzung ist öffentlich.