Leistungen

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges

Bei der Grundbucheinsichtstelle Gemmrigheim können Sie direkt eine Grundbuchabschrift beantragen.

Zuständige Stelle

Gemeinde Gemmrigheim

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ein Grundbuchauszug darf nur erteilt werden kann, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, also ausreichend dargelegt wird (§ 12 GBO). Dieses berechtigte Interesse liegt vor, wenn Sie Eigentümer, Miteigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks sind, für Sie in dem angegebenen Grundbuch ein Recht eingetragen ist (z.B. Dienstbarkeit, Grundschuld, Auflassungsvormerkung) oder Sie aus anderen Gründen ein berechtigtes Interesse hinreichend darlegen können.

Verfahrensablauf

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Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Entsprechende Unterlagen als Nachweis sind beizufügen, ebenfalls eine Ausweiskopie.

Kosten

unbeglaubigter (einfacher) Grundbuchauszuges: 10,00 €
beglaubigter (amtlicher) Grundbuchauszug: 20,00 €

Bearbeitungsdauer

ca. 5 Arbeitstage

Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

erstellt und freigegeben durch die Gemeinde Gemmrigheim am 12.08.2022