Erklärung zur Barrierefreiheit

Kommunale Verwaltungen sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre medialen Angebote barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit bedeutet, dass auch Menschen mit Einschränkungen Internetseiten lesen und bedienen können. Dies gilt sowohl für technische Belange (Beispiel Navigation) als auch für inhaltliche Belange (Beispiel Verständlichkeit).

Die Gemeinde Gemmrigheim ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.gemmrigheim.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei. Wir sind aktuell dabei, diese umzugestalten. Die Gemeinde Gemmrigheim plant innerhalb der nächsten Jahre eine grundlegende Überarbeitung der Website im Zuge eines Relaunchs. Noch bestehende Mängel sollen in diesem Zuge behoben werden.

  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website wurden überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
  • Die Banneranimation, sowie Slider-Elemente sind aktuell nicht durch den Nutzer abschalt- oder deaktivierbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.
  • Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Website wurden überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • die meisten PDF-Dateien sind barrierefrei.
  • Bei der Validierung durch den W3C HTML-Validator sind Fehler aufgetreten. Diese Analyse und Korrektur erfolgen bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.
  • Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
  • Die Alternativtexte für Bedienelemente auf der Website wurden überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Rechtsgrundlagen

  • Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) vom 17.12.2014
  • Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes vom 11.12.2019
  • EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.08.2020 erstellt. Sie wurde zuletzt am 27.02.2023 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.gemmrigheim.de auffallen, kontaktieren Sie uns gern. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular hier.

Unter folgender Adresse können Sie ebenfalls mit uns Kontakt aufnehmen:

Bürgermeisteramt Gemmrigheim
Ottmarsheimer Str. 1
74376 Gemmrigheim
Tel.: (+49)7143/972-0
Fax: (+49)7143/972-99
info@gemmrigheim.de

Sollten Sie Fragen haben oder möchten etwaige Mängel bezüglich der barrierefreien Zugänglichkeit mitteilen, dann können Sie sich an die Behindertenbeauftragte des Landkreises Ludwigsburg wenden:
Claudia Lychacz
Landratsamt Ludwigsburg
Postfach 760
71607 Ludwigsburg
Tel. 07141 144-2783
Claudia.Lychacz@landkreis-ludwigsburg.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Gemmrigheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie oben unter "Rückmeldung und Kontaktangaben" dieser Erklärung.

Falls Sie nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage bekommen, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Kontakt

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.