Zahlen & Fakten
Lage
Wappen

„In Silber aus grünem Dreiberg wachsend ein grüner Weinstock mehrfach gekrümmt und verschlungen mit grünen Ranken und Blättern und fünf blauen Trauben, das Ganze gehalten von einem schwarzen, auf dem Berg stehenden Rebstock.“ Die Entstehung des mit Worten beschriebenen Gemmrigheimer Gemeindewappens reicht weit zurück – ein erster Abdruck ist schon im Jahr 1525 nachweisbar. Als Vorlage für das heutige Gemeindewappen diente ein Siegelabdruck aus dem Jahr 1704 aus der Siegelsammlung des Hauptstaatsarchivs in Stuttgart.
Allerdings wurden die genannten Farben erst 1924 festgelegt, nachdem das historische Wappen nur einfarbig gestaltet war. Die heute verwendete Form des Wappens geht auf einen Entwurf des Walheimer Wappenmalers Otto Dieterle aus dem Jahr 1931 zurück.
Gemeindeflagge/Gemeindefarben
Ortsplan
Mietspiegel
Die Gemeinde Gemmrigheim hat keinen eigenen Mietspiegel. Nach dem neuen Mietspiegelreformgesetz sind lediglich Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet.
Wir orientieren uns daher am Mietspiegel der Stadt Ludwigsburg mit einem Abschlag von 20%. Das hat sich in der Vergangenheit immer ganz gut bewährt.
Den Mietspiegel der Stadt Ludwigsburg finden Sie hier: https://www.ludwigsburg.de/start/rathaus+und+service/mietspiegel.html
Hebesätze
Hundesteuer
Information zur Änderung der Verteilung bei jährlichen Hundesteuermarken
Bislang haben Hundehalter für jedes Jahr zusammen mit dem Jahressteuerbescheid eine neue Hundesteuermarke erhalten. Ab 2024 werden keine neuen Hundesteuermarken ausgehändigt, da die beiliegende Hundesteuermarke bis auf weiteres Ihre Gültigkeit bewahrt. Die auf der Hundesteuermarke aufgebrachte Jahreszahl 2023 ist bedeutungslos. Bei Verlust einer Hundesteuermarke, wird dem Hundehalter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 € ausgehändigt gemäß § 12 Hundesteuersatzung.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Simon telefonisch 07143/972-28 oder per E-Mail: a.simon@gemmrigheim.de zur Verfügung.
Wasserhärte
Wasser- und Abwassergebühren
Bodenrichtwerte
Zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres sind Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung zu ermitteln und zu veröffentlichen. Ferner sind je nach Datenlage Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren und weitere Daten für die Wertermittlung abzuleiten. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Je nach Lage, baulicher Nutzbarkeit oder Bodenbeschaffenheit kann der konkrete Bodenwert eines bestimmten Grundstücks vom durchschnittlichen Bodenrichtwert abweichen.
Die Bodenrichtwerte wurden grundsätzlich aus Kaufpreisen abgeschlossenen Verträgen abgeleitet. Abweichungen der einzelnen Grundstücke in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt, bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert.
Bodenrichtwertkarten und -tabellen der Städte und Gemeinden des Gemeinsamen Gutachterausschusses können Sie auf der Seite des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim einsehen.
Auskünfte hierrüber erteilt das Bauamt der Gemeinde Gemmrigheim unter Tel. 07143 97212 oder die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in Besigheim.