Alle Maßnahmen wurden umgesetzt
Es wurden 10 Maßnahmen erarbeitet und beschlossen. Sie sollen als Pilotprojekte gesehen werden für andere Bereiche mit ähnlichen Problemstellungen in Gemmrigheim. Unter der Prämisse „Ordnung und Sortierung der vorhandenen Parkflächen mittels Parkraumbewirtschaftung“ soll so ein besseres Miteinander bei den Anwohnern geschaffen werden. Zudem wird damit der vorhandene Platz am effektivsten und besten genutzt.
Parkraumbewirtschaftung ist dabei die Steuerung des Parkplatzsuchverkehrs, um die Anzahl der verfügbaren Parkplätze im öffentlichen Straßenraum möglichst effektiv zu nutzen. Diese Steuerung ist für einzelne Stellplätze oder innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone möglich.
Eingeschränkte Haltverbote, Haltverbote oder Parkscheibenregelungen können Möglichkeiten sein, um das Parken im öffentlichen Straßenraum zu bewirtschaften.
Die Verkehrsbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde hatte diese Maßnahmen selbstverständlich zu bewerten und als Zustimmung die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen zu treffen.
Uns ist bewusst, dass einige dieser Maßnahmen gewohntes Handeln beeinflussen. Doch wir bitten Sie, geben Sie diesen Maßnahmen eine Chance! Allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde geben wir die Möglichkeit, über den Aufmerksamen Gemmrigheimer (PDF, 74,6 KB)ihre Erfahrungen zu schildern.
Wir zählen auf Ihre konstruktive Kritik und Verbesserungsmöglichkeiten. Hinweise mit Beleidigungen dagegen löschen wir und werden nicht bearbeitet.
Die 10 Maßnahmen aus dem Parkraumkonzept
Maßnahme 1
In der Grabenstraße sollten die Dauerparker am Friedhof verbannt werden. Parkplätze am Friedhof und oberhalb des Trigonoplatzes wurden oft von Dauerparkern genutzt. Dies wurde uns regelmäßig aus der Bürgerschaft negativ berichtet. Die Parkplätze auf dem Parkstreifen am Friedhof entlang der Grabenstraße sollen nunmehr den Friedhofsbesuchern als Kurzparker-Parkplätze zur Verfügung stehen. Mit einer Dauer von zwei Stunden wurde dabei die Dauer einer Beerdigung und von Grabbepflanzungen berücksichtigt. Ab 18 Uhr und Nachts dürfen die Stellplätze gerne von den Anwohnern genutzt werden.
An beiden Stellen ist daher das Parken in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr auf zwei Stunden (Parkscheibe!) beschränkt. Das Verkehrszeichen 310-10/-20 mit den Zusatzzeichen 1040-32 und 1040-30 regeln dies.
Maßnahme 2
Ein weiteres Anliegen war es, die Dauerparker entlang der Papierfabrikstraße zu verbannen. Diese dort z.B. für Besucher des Ärztehauses, der späteren Kita am Holzplatz oder aber auch die Anwohner aus dem Neubaugebiet Neckarlust so dringend benötigten Stellplätze sollen nicht durch Werbeanhänger zugestellt werden.
Diese Stellplätze entlang der Papierfabrikstraße sind mittels Parkraumbewirtschaftung an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr zeitlich auf 2 Stunden (Parkscheibe!) beschränkt und den PKWs vorbehalten. Die Verkehrszeichen 310-10/-20 mit den Zusatzzeichen 1010-58, 1040-32 und 1042-31 regeln dies. Unerlaubt abgestellte Werbeanhänger können damit leichter geahndet werden. Ein Einkauf oder ein Besuch im Haus der Gesundheit oder der Kita am Holzplatz ist in zwei Stunden gut machbar. Diese Stelle ist übrigens nicht nur den Anwohnern aus der Neckarlust vorbehalten. Auch die Anwohner aus den angrenzenden Straßen (z.B. Schillerstraße oder Kirchheimer Straße) können diese Plätze gerne nutzen.
Maßnahme 3
In Gemmrigheim gibt es eine Vielzahl von Straßen, die zu eng sind, um auf beiden Straßenseiten zu parken. Hier soll mit einem einseitigen Parkverbot Ordnung geschaffen und die Fahrzeuge auf eine Straßenseite verwiesen werden. Damit soll eine geordnete Durchfahrt möglich gemacht werden.
Auch kann damit sichergestellt werden, dass die Restfahrbahnbreite auch für den Rettungsdienst und Müllfahrzeuge ausreichend ist.
Die Firma BrennerPlan hat die geeignete Straßenseite ermittelt und damit die maximal mögliche Anzahl an Parkflächen geschaffen.
Exemplarisch haben wir die Goethestraße und die Silcherstraße ausgewählt. Dort regeln die Verkehrszeichen 266-10 und 266-20 nunmehr das Parken am Straßenrand. Der Bauhof hat die Schilder mittlerweile angebracht.
Sollte sich die Maßnahme dort als geeignet erweisen, können wir in anderen vergleichbaren Straßen nachziehen. Aktuell sind solche Straße allerdings nicht bekannt.
Im Schafbergweg und Backnanger Weg wurden bereits vor einiger Zeit einseitige Haltverbote durch die Verkehrsbehörde angeordnet. Hier war ein Durchkommen des Linienbusses nicht mehr sichergestellt.
Maßnahme 4
Eine zentrale Bedeutung im Parkraumkonzept kam dem Kelterplatz ab der Abzweigung Hofgasse an der Kelter zu. Hier war das Parken nur in markierten Flächen, zeitlich beschränkt zwischen 8 und 18 Uhr auf 2 Stunden, zulässig. Zwischenzeitlich haben wir nachjustiert und eine zeitliche Ausweitung auf 4 Stunden vorgenommen. Das hat den Vorteil, dass auch Besucher einer Veranstaltung in der Kelter auf dem Kelterplatz parken können.
Der Fachplaner hat dabei so viele Stellplätze wie möglich ermittelt. Tagsüber sind dort keine Dauerparker mehr zulässig. Auch können landwirtschaftliche Maschinen nicht mehr abgestellt werden. Abends können die Anwohner dort ihre Fahrzeuge abstellen. Mit den markierten Stellflächen ist auch der Eingang zum Lager unterhalb des Trigonoplatzes sowie der Zugang zum Friedhof über die Treppe und den Seiteneingang neben der Zehntscheuer wieder uneingeschränkt möglich. Die Freifläche direkt vor dem Haupteingang der Kelter ist ausdrücklich keine Parkfläche.
Maßnahme 5
Als weitere Maßnahme im Parkraumkonzept war angedacht, in einigen Straßen mit zwei Gehwegen einen für parkende Fahrzeuge freizugeben. Dies sollte z.B. im Eichenweg umgesetzt werden. Dieser steht exemplarisch für viel Straßen in den älteren Wohngebieten, wo sich auf beiden Seiten Gehwege befinden, bei denen aber auch einer ausreichen würde.
Nach einem Urteil aus 2021 muss bei Gehwegparken jedoch eine Restbreite des Gehwegs für Fußgänger verbleiben. Ein solches ist im Eichenweg nicht gegeben. Das Gehwegparken ist daher dort nicht möglich. Die Maßnahme 5 kann demnach nicht umgesetzt werden.
Maßnahme 6
Als eine Maßnahme aus dem Parkraumkonzept sollte die Parksituation im Neubaugebiet „Neckarlust“ betrachtet werden. Zu Beginn des Parkraumkonzepts fanden dort noch Bautätigkeiten statt, einzelne Zu- und Durchfahrten waren nicht möglich und damit auch keine sinnvolle Entscheidung über Maßnahmen. Auch die Änderung des Bebauungsplans hatte Auswirkungen auf die Parksituation. In dieser Zeit wurde die Parksituation im gesamten Gebiet von den Anwohnern als sehr kritisch angesehen. Viele Anrufe und Nachrichten sind dazu im Rathaus eingegangen.
Mittlerweile fand eine Verkehrsbesprechung vor Ort mit der Verkehrsbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg statt. Einzelne neuralgische Punkte wurden angesprochen, kleinere Einzelmaßahmen auch umgesetzt. „Eine große Maßnahme“, wie im Parkraumkonzept ursprünglich angedacht, ist nunmehr aber nicht mehr notwendig.
Maßnahme 7
Die größte Einzelmaßnahme aus dem Parkraumkonzept konnte in der Forststraße ab dem Abzweig zur Silcherstraße und der Gartenstraße sowie der Neckarwestheimer Straße in der Verlängerung umgesetzt werden.
Im oben beschriebenen Bereich ist nunmehr das Parken nur noch in markierten Flächen erlaubt, auch auf dem Gehweg wo gekennzeichnet. Damit ist die Durchfahrt wieder geordnete möglich sein. Vorher fand der fließende Verkehr kaum Lücken, da durchgängig zu viel und zu eng geparkt wurde.
Der Fachplaner hat dabei die optimale und maximale Anzahl an Parkflächen ermittelt. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Einfahrten und Schleppkurven insbesondere für den Busverkehr frei bleiben, bei der Ampel und am Zebrastreifen die erforderlichen Sichten und die Abstände zu den Kreuzungsmittelpunkten eingehalten werden.
Das Gehwegparken ist im Bereich der Bäckerei Nestel weiter möglich. Dort ist der Gehweg breit genug.
Im oben beschriebenen Bereich entsteht damit eine Park-Zone, die bei Bedarf auch auf die Nebenstraßen dort ausgeweitet werden kann.
Maßnahme 8
Diese Maßnahme sollte darauf abzielen, dauerparkende Wohnmobile und Anhänger aus dem Ortskern und den Wohngebieten zu entfernen. Sicherlich wäre es an dieser Stelle besser, die Halter würden selbst für einen Stellplatz, idealerweise auf privaten Grund, sorgen.
Zwischenzeitlich wurden auf dem Parkplatz der Wasenhalle Stellplatz speziell für Anhänger reserviert. Diese können bei der Gemeindeverwaltung angemietet werden. Interessenten wenden sich bitte an die Finanzverwaltung im Rathaus.
Maßnahme 9
Das Ziel dieser Maßnahme war es, bereits vorhandene öffentliche Parkplätze, die aber nicht immer auf den ersten Blick als solche erkennbar sind, als solche zu kennzeichnen und in einer Karte auszuweisen.
Hier sind z.B. die Plätze an der Ecke Blondergasse/ Hintere Straße, in der Silcherstraße (oberhalb der Schule), am Oberer Bergweg, an der Ecke Hofgasse/Ottmarsheimer Straße sowie hinter der VR-Bank zu nennen.
Maßnahme 10 - Es fängt bei uns selbst an!
In den meisten Bundesländer gibt es Garagenverordnungen, die Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen enthalten. Baden-Würrtemberg hat am 7. Juli 1997 eine Verordnung über Garagen und Stellplätze, die so genannte Garagenverordnung (GaVO) erlassen. Diese trifft Regelungen über die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen an Garagenbauten. So werden darin z.B. die verschiedener Garagengrößen, Zu- und Abfahrten, Rampen, Maße von Wänden und Decken, die Mindestlänge und -breite von Stellplätzen, der Anteil von Frauenparkplätzen oder Brandschutzeigenschaften geregelt.
Die derzeitige Garagenverordnung basiert im Wesentlichen auf der zur Neufassung der Landesbauordnung 1996 komplett überarbeiteten und 1997 veröffentlichten Fassung, die nun zum vierten Mal an aktuelle Erfordernisse angepasst wurde.
Zur Nutzung der Garagen findet man in diesen Verordnungen leider wenig.
Doch: Garagen (auch Stellplätze) haben eine Zweckbestimmung, nämlich das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das bedeutet: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, darf nur eine Garage bauen und diese auch nur als solche nutzen!
Eine Nutzung der Garage z.B. als Büro oder Abstellkammer ist nicht erlaubt. Auch zum Gästezimmer oder zum Partyraum dürfen Garagen nicht umfunktioniert werden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Zweckentfremdung dauerhaft vorliegt.
Neben der Anzahl von Kraftfahrzeugen bezogen auf die Stellplätze einer Garage (Einzelgarage eins, Doppelgarage zwei usw.) dürfen Dinge gelagert werden, die zum Auto gehören. Dazu gehören zum Beispiel:
- Reifen
- Dachgepäckträger und Dachboxen
- Wagenheber
- Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Öl, Scheibenreiniger (zumindest in nicht erheblichen Mengen).
Das bedeutet also im Umkehrschluss, dass in einer Garage keine Dinge gelagert werden dürfen, die nicht zum Auto gehören! Darunter fallen dann z.B. die Tischtennisplatte, Kinderspielzeug und
-fahrzeuge, aber auch Umzugskarton mit allem möglichen Hausrat. Tabu ist aus Sicherheitsgründen auch das Lagern von Gasflaschen, einem Gasgrill sowie von gefährlichen, explosiven und brennbaren Stoffen.
Auch das Einrichten einer Hobbywerkstatt in der Garage kann – je nach Umfang – eine unzulässige Nutzung sein, selbst wenn man nur an seinem Auto schraubt. Entscheidend ist, dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten mit dem Auto genutzt werden kann. Im Zweifel entscheidet ein Gericht über den Einzelfall.
Haben Sie eine Garage angemietet, dann kann der Vermieter die Art der Nutzung der Garage zusätzlich im Mietvertrag vorschreiben. Mieter, die vom Eigentümer/Vermieter abgemahnt und aus Brandschutzgründen zum Freiräumen der Garage aufgefordert werden, sollten dem nachkommen. Vermieter/Eigentümer sollten regelmäßig darauf achten, wie ihr Mieter die Garage nutzt. Auch der Umbau der Garage zur Hobby- oder Bastelwerkstatt oder gar zur Schlafgelegenheit ist mietrechtlich nicht erlaubt.
Die gesetzlichen Regelungen geben vor, dass Garagen nur zum Abstellen von Fahrzeugen und lagern von Dingen, die zum Fahrzeug gehören, genutzt werden dürfen. Vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist, das Fahrzeug auch tatsächlich und regelmäßig in der Garage abzustellen. Das Fahrzeug im öffentlichen Raum zu parken und die Garage leer stehen zu lassen ist dem Grunde nach nicht verboten. Zumindest wenn das Fahrzeug zugelassen und ordnungsgemäß auf der öffentlichen Fläche abgestellt ist. Aber wirklich Sinn macht es auch nicht!
Parkraum auf öffentlicher Fläche ist knapp, insbesondere im eng bebauten Ortskern, aber auch in den Wohngebieten, wo viele Menschen und damit Fahrzeuge zusammenkommen. Auch vor Geschäften mit Besucherverkehr sind Parkplätze an und auf der Straße oft knapp.
Daher setzen wir nun auf Ihre Mithilfe! Machen Sie mit und schaffen so selbst freien Parkraum. Das kostet nichts!
Was können Sie im Einzelnen tun:
- Sollten Sie aktuell Ihre Garage zweckentfremdet nutzen, räumen Sie diese frei!
- Sollten Sie auf Ihrem Grundstück die Möglichkeit haben, dort einen oder sogar mehrere Außenstellplätze einzurichten, dann machen Sie das. Ein nicht mehr genutzter Garten vor dem Haus findet so eine neue und sinnvolle Bestimmung. Es gibt mittlerweile auch umweltfreundliche Stellplatzflächen, die der Natur auch noch eine Chance lassen.
- Parken Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig auf eigenem Grund! Das kann entweder in der Einfahrt, auf dem Hof oder in der Garage sein. Machen Sie dies auch nach den so genannten Zwischenfahrten, wenn Sie z.B. vom Einkaufen zurückkehren und später nochmal wegfahren wollen.
- Befindet sich auf Ihrem Grundstück eine Garage, die sie nicht mehr nutzen, geben Sie diese zur Vermietung/Nutzung durch Dritte frei. Fragen Sie dazu am besten in der Nachbarschaft nach, wer Bedarf dafür hat.
- Lässt sich eine ungenutzte Garage nicht mehr für das Abstellen von Fahrzeugen nutzen, dann geben Sie zumindest den Platz vor der Einfahrt frei. Dazu entfernen Sie (wenn vorhanden) das Schild „Einfahrt freihalten“ und bringen stattdessen das Schild „Freundliche Einfahrt“ (s. unten) an. Sie können dieses kostenlos herunterladen.
- Besitzen Sie einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder ein Fahrzeug, das sie nicht regelmäßig nutzen (landwirtschaftliche Fahrzeuge, Oldtimer o.Ä.) dann stellen Sie dieses Fahrzeug nicht auf der Straße ab, sondern suchen dafür zusätzliche Abstellfläche. In einigen Ortsteilen machen gerade diese Fahrzeuge große Probleme beim Parken.
- Fahren Sie kleine Strecken mit dem Fahrrad oder gehen zu Fuß. Das ist nicht nur gut für die Umwelt und Ihre Gesundheit, es schafft auch keinen Parkplatzdruck vor Läden und Einrichtungen. Gerade bei den Schülerinnen und Schülern ist es wichtig, dass diese ihren Weg zur Schule zu Fuß gehen. Elterntaxis sind lästig, verstopfen die Zuwege zu Schule und Kitas und bringen daher zusätzliche Gefahren für die Kinder.