Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges
Bei der Grundbucheinsichtstelle Gemmrigheim können Sie direkt eine Grundbuchabschrift beantragen.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Ein Grundbuchauszug darf nur erteilt werden kann, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, also ausreichend dargelegt wird (§ 12 GBO). Dieses berechtigte Interesse liegt vor, wenn Sie Eigentümer, Miteigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks sind, für Sie in dem angegebenen Grundbuch ein Recht eingetragen ist (z.B. Dienstbarkeit, Grundschuld, Auflassungsvormerkung) oder Sie aus anderen Gründen ein berechtigtes Interesse hinreichend darlegen können.
Verfahrensablauf
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Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Entsprechende Unterlagen als Nachweis sind beizufügen, ebenfalls eine Ausweiskopie.
Kosten
unbeglaubigter (einfacher) Grundbuchauszuges: 10,00 €
beglaubigter (amtlicher) Grundbuchauszug: 20,00 €
Bearbeitungsdauer
ca. 5 Arbeitstage
Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
erstellt und freigegeben durch die Gemeinde Gemmrigheim am 12.08.2022