Bürgermeisterwahl 2026

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bürgermeisterwahl 2026. Wir werden diese Seite fortlaufend mit weiteren Informationen füllen. 

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01.07.2026 neu zu besetzen. Die Stellenanzeige dazu wurde am 23.01.2026 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht.

Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 26. April 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 10. Mai 2026, statt.

Bewerbungen können spätestens am Montag, 30. März 2026, 18 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Gemmrigheim, Ottmarsheimer Str. 1, 74376 Gemmrigheim, einschließlich der vorgeschriebenen Bewerbungsunterlagen in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Alle weiteren Details finden sich in der Stellenanzeige.

Die öffentliche Bewerbervorstellung findet am Freitag, 10. April 2026, um 19 Uhr in der Wasenhalle statt.

Öffentliche Bewerbervorstellung

Die öffentliche Bewerbervorstellung stellt im Wahlkampf ein Element der Neutralität und Objektivität dar. Daraus ergibt sich der aus dem Gleichheitssatz ergebende Anspruch auf Gleichbehandlung (§45 Abs. 1 S. 1 GemO i. V. m. Art. 3 GG).

Die öffentliche Bewerbervorstellung findet am Freitag, 10. April 2026, um 19 Uhr in der Wasenhalle statt.

Veranstaltungsleitung: Bürgermeister Dr. Jörg Frauhammer (Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses)
Moderation durch Thomas Schwarz

Folgende Grundsätze für die Veranstaltung sind vorgesehen:

Zu Beginn der Vorstellung sitzen die Kandidaten nebeneinander auf der Bühne von links nach rechts entsprechend dem Eingang der Bewerbungen.

Vorstellung der Bewerbung (einzeln)

Redezeit je Bewerber/in: 20 Minuten

Die Reihenfolge der Beiträge erfolgt ebenfalls nach dem Eingang der Bewerbungen. Die übrigen Bewerber sind nicht im Raum und werden andernorts betreut. Die Redebeiträge müssen sachlich sein und dürfen keine allgemeinpolitischen Äußerungen und Beleidigungen enthalten, ansonsten erfolgt nach Ermahnung der Abbruch des Beitrags. Eine Minute vor Zeitablauf erfolgt ein optischer und akustischer Hinweis, dass die Zeit abläuft. Der angefangene Satz darf nach Ablauf der Zeit dann noch zu Ende gesprochen werden. Bei Überziehung wird das Mikrofon ausgeschaltet.

Anschließend werden 3 Verständnisfragen aus dem Publikum zum Redebeitrag zugelassen. Es entscheidet die Reihenfolge der Meldung. Die Zeit pro Fragesteller aus dem Publikum beträgt max. 3 Minuten. Es sind nur Einwohner Gemmrigheims als Fragesteller zugelassen. Der Fragesteller nennt daher seinen Namen und die Anschrift.

Dann wird der nächste Bewerber/die nächste Bewerberin hereingeholt. Der Ablauf beginnt dann erneut von vorne. Der/die vorherige Bewerber/in verlässt vorher den Saal. Bei der Vorstellung und bei den Verständnisfragen ist immer nur ein(e) Bewerber/in im Saal.

Nach allen Beiträgen folgt anschließend eine Pause von 10 Min.

Vorbereitete gemeinsame Fragerunde

Redezeit max. 3 Min pro Antwort

Die Bewerber sitzen während der Fragerunde auf der Bühne wie zu Beginn der Veranstaltung.

Die Gemmrigheimer erhalten in einem festgelegten Zeitraum die Gelegenheit, Fragen einzureichen. Dazu erfolgt eine Aufforderung in der nächsten Gesamtverteilung des Amtsblatts. Es wird auch ein digitales Formular zur Verfügung gestellt. Die Fragen dürfen nur von Einwohnern und an einen oder an alle Bewerber/in gestellt werden. Die Fragesteller geben ihren Namen und die Anschrift an. Die Anzahl ist beschränkt auf 3 Fragen je Fragesteller.

Der Moderator hat vorab die Möglichkeit, die Fragen zu clustern.

Es werden nur Fragen zugelassen, keine allgemeinpolitischen Äußerungen und keine Beleidigungen. Falls nur an einen/eine Bewerber/in eine Frage gestellt werden soll, dürfen andere Bewerber diese auch beantworten. Es beginnt dann jeweils der Bewerber rechts neben dem zunächst befragten Bewerber.

Sofern keine Angabe erfolgt ist, an wen sich eine Frage richtet, wird die Frage vom Moderator an alle Bewerber gestellt.  Die erste an alle Bewerber gerichtete Frage beantwortet der ganz links sitzende Bewerber. Bei den jeweils folgenden an alle gerichteten Fragen wandert die erste Antwort jeweils einen Platz weiter nach rechts.

Eine Minute vor Zeitablauf erfolgt jeweils ein optischer und akustischer Hinweis, dass die Zeit abläuft. Der angefangene Satz darf dann noch zu Ende gesprochen werden. Bei Überziehung wird das Mikrofon ausgeschaltet.

Offene gemeinsame Fragerunde

max. 3 Min pro Antwort

Es werden nur Fragen zugelassen, keine allgemeinpolitischen Äußerungen und keine Beleidigungen, ansonsten erfolgt nach Ermahnung der Abbruch. Der/die Fragsteller/in aus dem Saal tritt ans Mikrofon und nennt zuerst seinen/ihren Namen und die Anschrift und dann den Namen des Bewerbers/der Bewerberin an den/die die Frage gerichtet werden soll. Im Übrigen gelten die Vorgaben der vorbereiteten Fragerunde.

Wiederholungen von Fragen sind dabei zu vermeiden.

Schlusswort

Die Bewerber erhalten Gelegenheit zu einem kurzen Schlusswort (kurzes Statement, 1 Minute). Die Reihenfolge beginnt beim Bewerber ganz links.

Nach allen Schlussworten ist die Bewerbervorstellung beendet.

Ihre Fragen an die Bewerber

Die Gemmrigheimer erhalten bis zum 29. März 2026 die Gelegenheit, Fragen einzureichen. Nutzen Sie dazu bitte entweder unser Online-Tool oder dieses Formular (PDF, 48,6 KB).

Wahlhelfer (m/w/d) werden

Möchten Sie sich aktiv an einer Wahl beteiligen? Nutzen Sie die Gelegenheit mittendrin zu sein und ein Stück Demokratie „live“ zu erleben. Die Gemeinde Gemmrigheim sucht für die Bürgermeisterwahl am 26.04.2026 und eine mögliche Stichwahl am 10.05.2026 noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann werden,

  • wer Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes ist oder
  • die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
  • wer das Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt.

Ihre Aufgaben am Wahlsonntag

Am Wahltag sind Sie entweder im Wahllokal in der Kelter oder bei der Briefwahlauszählung eingesetzt. Als Mitglied eines Wahlvorstands sorgen Sie dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft. Zu Ihren Aufgaben gehören zum Beispiel die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler oder die Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Dieses freiwillige Ehrenamt muss unparteiisch ausgeübt werden, z.B. darf während der Tätigkeit kein Zeichen einer politischen Überzeugung sichtbar getragen werden. Außerdem besteht eine Verschwiegenheitspflicht. 

Rahmenbedingungen

  • Einsatzzeiten im Wahllokal: Entweder Frühschicht (7:45 bis 13:00 Uhr und 18 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung) oder Spätschicht (12:45 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung).
  • Einsatz bei Briefwahlauszählung: Ab 14:00 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung. Die Auszählung findet im Sitzungssaal im Rathaus statt.
  • Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit: Für Ihren Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Gemmrigheim.

Gut vorbereitet

Damit Sie gut vorbereitet sind, nehmen Sie vor dem Wahltag an einer Schulung im Rathaus teil und bekommen dort alle notwendigen Informationen und Unterlagen.

Wenn Sie uns bei der Bürgermeisterwahl unterstützen wollen, füllen Sie bitte das Rückmeldeformular (PDF, 63,4 KB) aus und reichen dieses bis spätestens 31.03.2026 zurück an Bürgermeisteramt Gemmrigheim, Wahlamt – Frau Petters, E-Mail: b.petters@gemmrigheim.de. Es gibt auch die Möglichkeit, sich gleich online hier einzutragen.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bürgermeisterwahl am 26.04.2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet hier auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des nachfolgenden Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend durch unsere Amtsbotin zugestellt. Dies allerdings erst nach Vorliegen der Stimmzettel ab der KW 15.

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich zwischen dem 24. und 30.03.2026 zugestellt werden. Sollten Sie danach Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an r.remmele@gemmrigheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.