Absolutes Rauchverbot an Bushaltestellen

Ab dem 1. Juni 2026 gilt an allen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein striktes Rauchverbot.

Grundlage hierfür ist das reformierte Landesnichtraucherschutzgesetz von Baden-Württemberg, das den Schutz der Bevölkerung im öffentlichen Raum maßgeblich stärkt. Das neue Verbot beschränkt sich nicht nur auf klassische Tabakprodukte wie Zigaretten oder Zigarren. Auch die Nutzung von E-Zigaretten, E-Shishas, Vapes und Tabakerhitzern ist ab dem Stichtag untersagt – unabhängig davon, ob nikotinhaltige oder nikotinfreie Produkte konsumiert werden. Da beim Verdampfen ebenfalls potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden, fallen diese modernen Alternativen konsequent unter die neuen Regeln. Zudem gilt das Rauchverbot nicht nur im Inneren von Wartehäuschen, sondern erstreckt sich über den gesamten Bereich der Haltestelle. In der Regel umfasst dieser Radius den gesamten Bürgersteig- und Wartebereich rund um die Haltestellenschilder, an dem sich Fahrgäste üblicherweise aufhalten.

Hauptziel der Gesetzesänderung ist es, die Aufenthaltsqualität an den Knotenpunkten des Nahverkehrs zu verbessern und gesundheitliche Risiken durch Passivrauchen zu minimieren. Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, Jugendliche, Schwangere und ältere Menschen sollen an den Wartebereichen effektiv geschützt werden. Neben dem Gesundheitsschutz sorgt die Neuerung auch für sauberere Haltestellen im Ortsbild, da künftig deutlich weniger Zigarettenkippen den Boden verunreinigen.

Um die Fahrgäste für das Thema zu sensibilisieren, wurden die Haltestellen im Gemeindegebiet mit einheitlichen, gut sichtbaren Piktogrammen ausgestattet. 

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Fahrgäste um Beachtung der neuen Regelung für ein rücksichtsvolles und gesundes Miteinander an den Bushaltestellen.