Bürgermeisterwahl 2026

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bürgermeisterwahl 2026. Wir werden diese Seite fortlaufend mit weiteren Informationen füllen. 

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 01.07.2026 neu zu besetzen. Die Stellenanzeige dazu wurde am 23.01.2026 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht.

Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 26. April 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 10. Mai 2026, statt.

Öffentliche Bewerbervorstellung

Die öffentliche Bewerbervorstellung stellt im Wahlkampf ein Element der Neutralität und Objektivität dar. Daraus ergibt sich der aus dem Gleichheitssatz ergebende Anspruch auf Gleichbehandlung (§45 Abs. 1 S. 1 GemO i. V. m. Art. 3 GG).

Die öffentliche Bewerbervorstellung fand am Freitag, 10. April 2026, um 19 Uhr in der Wasenhalle statt.

Die Gemmrigheimer erhielten davor die Gelegenheit, ihre Fragen einzureichen. 

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bürgermeisterwahl am 26.04.2026 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet hier auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des nachfolgenden Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend durch unsere Amtsbotin zugestellt. Dies allerdings erst nach Vorliegen der Stimmzettel ab der KW 15.

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich zwischen dem 24. und 30.03.2026 zugestellt werden. Sollten Sie danach Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an r.remmele@gemmrigheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Wichtige Infos zur Wahl

Die Gemeinde Gemmrigheim ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt. Beide Wahllokale befinden sich in der Kelter, Hofgasse 22. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 05.04.2026 übersandt worden sind, ist der Wahlbezirk angegeben.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Dies sind:

Lfd. Nr. Familienname, Vorname(n) Beruf oder Stand Geburtsjahr Wohnort (Hauptwohnung)
01 Dittmann, Mario Hauptamtsleiter,
Bachelor of Laws LL.B.
2000 Ilsfeld
02 Hammer, Swantje Dipl. Finanzwirtin (FH) 1980 Marbach am Neckar

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Namen eines/einer im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers/Bewerberin ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet; das Streichen des übrigen Namens allein genügt jedoch nicht.

Der Wähler kann auch eine nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Dazu ist der Name einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einzutragen. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; die Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums den amtlichen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und dort in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte enthält. Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags.

Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt (zulässige Assistenz). Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.

Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Informationen zur Briefwahl

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis für die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen:

Zur Bürgermeisterwahl wird es keine Sonderzuführung der Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG geben, weder am Samstag vor der Wahl noch am Wahlsonntag. Die Auslieferung der Wahlbriefe am Samstag vor der Wahl erfolgt im üblichen Auslieferungsverfahren. 

Bitte reichen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag zurück. Am sichersten geht dies durch Einwurf in den blauen Rathausbriefkasten.

Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl

Nach Schließung der Wahllokale am Wahltag um 18 Uhr ermitteln die Wahlvorstände in öffentlicher Sitzung das Ergebnis ihres jeweiligen Wahlbezirks. Dabei werden die Stimmzettel ausgezählt, die Gültigkeit der Stimmen geprüft und eine Wahlniederschrift gefertigt.

Sie können das Wahlergebnis unmittelbar nach der Auszählung der Stimmzettel auf unserer Sonderseite einsehen

Im Erdgeschoß des Rathauses wird das Wahlergebnis auch auf dem Monitor veröffentlicht. Es hängt zudem nach Bekanntwerden im Schaukasten am Rathaus aus. Die übrigen Schaukästen der Gemeinde werden in den Tagen nach der Wahl ebenfalls bestückt. 

Die abschließende Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt durch förmlichen Beschluss des Gemeindewahlausschusses in seiner Sitzung. Diese findet am Dienstag, 28.04.2026, um 17 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (2. OG) statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Sitzung ist öffentlich.