Antrag auf Genehmigung eines Grabmals
Gemäß § 18 der Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim bedarf die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahre nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zur Größe von 15 mal 30 cm und Holzkreuze zulässig.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen der Friedhofssatzung erfüllt werden.
Verfahrensablauf
s. § 18 der Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim
Fristen
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Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden.
Kosten
11,00 €
Bearbeitungsdauer
ca. 10 Arbeitstage
Hinweise
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Vertiefende Informationen
Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim auf www.gemmrigheim.de unter Rathaus | Ortsrecht
Rechtsgrundlage
Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim
Freigabevermerk
erstellt und freigegeben am 14.08.2022 durch die Gemeinde Gemmrigheim