Leistungen

Antrag auf Zulassung von gewerblichen Tätigkeiten auf dem Friedhof Gemmrigheim

Gemäß § 4 der Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim bedürfen Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen.

Zuständige Stelle

Gemeinde Gemmrigheim

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerkerrecht erfüllt werden. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung wird auf 5 Jahre befristet.

Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.

Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen.

Verfahrensablauf

s. Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerkerrecht erfüllt werden.

Kosten

s. Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim

Bearbeitungsdauer

ca. 10 Arbeitstage

Hinweise

--

Vertiefende Informationen

s. Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim

Rechtsgrundlage

Friedhofsatzung der Gemeinde Gemmrigheim auf www.gemmrigheim.de unter Rathaus | Ortsrecht

Freigabevermerk

erstellt und freigegeben am 14.08.2022 durch die Gemeinde Gemmrigheim