Europa- und Kommunalwahlen 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden die Europawahl sowie die Wahlen zur Regionalversammlung, Kreistag und Gemeinderat statt.

Bei der Wahl des Gemeinderats haben Sie 14 Stimmen. Damit Sie genügend Zeit haben, werden die Stimmzettel schon vor dem Wahltag zu Ihnen nach Hause geschickt. Der Stimmzettel kann gerne schon ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort muss er dann nur noch in den Stimmzettelumschlag gesteckt und anschließend in die Wahlurne eingeworfen werden.

Dies gilt jedoch nicht für die Europawahl. Den Stimmzettel für die Europawahl bekommen Sie erst im Wahllokal bzw. mit den Briefwahlunterlagen. Er hat keinen Stimmzettelumschlag.

Öffentliche Bekanntmachungen zu den Wahlen 2024

Briefwahl beantragen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal als in dem zugewiesenen wählen? Oder Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Diesen können Sie neben den herkömmlichen Beantragungsarten wie persönlich oder schriftlich (Telefax oder E-Mail) auch durch „sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragen“ (§ 10 Abs. 1 KomWO).

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.

Antragsformular

Beim Aufruf des Links für den Wahlscheinantrag zu den Europa- und Kommunalwahlen, gelangen Sie zu einem Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Tragen Sie einfach die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung in das Antragungsformular ein.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Ihre Wahlbenachrichtigung müsste Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Der direkte Versand ist nach dem 26.04.2024 vorgesehen.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post bzw. durch die Amtsbotin zugestellt.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail:  buergerbuero@gemmrigheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro, Tel. 07143/972 -13.

Ein wichtiger Hinweis

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen erfolgt erst in den Tagen vor der Wahl. Bitte sehen Sie daher zunächst von Rückfragen ab – vielen Dank.

Wer wird von wem gewählt und wer darf wählen?

Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg werden unter diesem Link  erklärt. 

Erklärvideo zur Wahl

Wie wählt man richtig? In diesem Video können Schülerinnen und Schüler und interessiere Bürgerinnen und Bürger erfahren,

  • wer wahlberechtigt ist,
  • wo man seine Stimme abgeben kann,
  • wer genau gewählt wird,
  • wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,
  • was kumulieren und panaschieren bedeutet,
  • wann der Stimmzettel ungültig wird und
  • was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

Wer kann wie gewählt werden?

Zahl der Bewerber

In Gemeinden mit nicht mehr als 5 000 Einwohnern dürfen die Wahlvorschläge höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind, in Gemmrigheim also 28 (§ 26 Abs. 4 Satz 1 GemO).

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können über das Modul „Parteien- und Mandatsträgerverwaltung“ eingereicht werden, das die Gemeinde Gemmrigheim für die Gemeinderatswahl 2024 erstmals nutzt.

Dieses wird mittlerweile bei der Kommunalwahl (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) in vielen Landkreisen, Städten und Gemeinden eingesetzt. Dort haben Parteien und Wählervereinigungen die Möglichkeit, ihre Kandidaten über ein Online-Portal einzupflegen. Von dort überträgt die Gemeinde diese Daten dann in das gemeindeinterne Wahlsystem. Die Parteien und Wählervereinigungen erreichen die Parteienkomponente über diesen Link.

Nach § 14 Abs. 1 KomWO muss der Wahlvorschlag enthalten

  • Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers/der Bewerberin,
  • zusätzlich kann ein eingetragener Doktorgrad und ein eingetragener Ordensname oder Künstlername angegeben werden,
  • (nur) bei Unionsbürger*innen die Staatsangehörigkeit,
  • den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und - sofern vorhanden -die Kurzbezeichnung.

Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber/jede Bewerberin darf dabei nur einmal aufgeführt sein. 

Die Personalien der Bewerber sind Gegenstand der Zulassungsentscheidung des Gemeindewahlausschusses (§ 18 KomWO).

Wahlvorschläge können beim Wahlamt der Gemeinde Gemmrigheim, Ottmarsheimer Straße 1, 74376 Gemmrigheim, eingereicht werden. Ende der Einreichungsfrist ist der 28.03.2024. 

Das Formblatt für Unterstützungsunterschriften bekommen Sie übrigens direkt beim Wahlamt (Frau Petters). Fordern Sie dies gerne per E-Mail an b.petters@gemmrigheim.de an.

Reihenfolge der Wahlvorschläge

Das Interesse der Parteien und Wählervereinigungen richtet sich verständlicherweise darauf, den Wahlvorschlag in der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge und später auf den Stimmzetteln möglichst an vorderster Stelle zu platzieren. Es wird deshalb häufig die Ansicht vertreten, dass sich diese Reihenfolge am zeitlichen Eingang der Wahlvorschlagsunterlagen beim Gemeindewahlleiter orientiert.

Tatsächlich richtet sich die Reihenfolge jedoch seit dem Jahr 1994 nach den Stimmenzahlen, die die im Gemeinderat vertretenen Parteien oder Wählervereinigungen bei der letzten regelmäßigen Wahl des Gemeinderats erreicht haben.

Daran schließen sich dann die Parteien und Wählervereinigungen, die bisher noch nicht vertreten sind, in der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschlagsunterlagen an; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los.

Vorstellung der Kandidaten im Gemeindeamtsblatt

Die Vorstellung der Kandidaten erfolgt in einer Vollverteilung im Gemeindeamtsblatt am 17.05.2024. Die Kandidaten werden farbig im Amtsblatt und zusätzlich online auf der Plattform der NUSSBAUM-Medien präsentiert.
Der Verlag stellt dafür eigens ein Wahlmodul zur Verfügung.

Wahlvorschlagsträger benennen uns dafür bitte für ihren Wahlvorschlag einen Wahlbeauftragten nebst E-Mailadresse. Diesem gehen die Zugangsdaten für dieses Wahlmodul dann zu.

Karenzzeit des Amtsblatts vor Wahlen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Ausweitung der Karenzzeit vor Wahlen auf drei Monate mit Änderung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Gemeinde Gemmrigheim beschlossen.

Diese Karenzzeit gilt sowohl für Parteien und Wählervereinigungen, als auch für die Fraktionen des Gemeinderates. Sie beginnt am 09.03.2024.

Innerhalb dieser drei Monate vor einer Wahl erfolgen keine Veröffentlichungen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zur Wahl haben. Es sind lediglich reine Veranstaltungshinweise zugelassen. Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde während der Vorwahlzeit zu gewährleisten, erscheint die Rubrik „Aus dem Gemeinderat“ innerhalb der Karenzzeit nicht.

Das Redaktionsstatut finden Sie unter Rathaus | Ortsrecht.

Briefwahl

Wahlberechtigten, denen es nicht möglich ist, am Wahltag in ihrem Wahllokal zur Wahl zu gehen, können Briefwahlunterlagen beantragen. Hier werden nach und nach die entsprechenden Informationen dazu veröffentlicht.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sie benötigen Unterstützung?

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Informationen zu den Stimmzettelinhalten

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Wie funktioniert die Wahl mit einer Schablone?

Die Schablone ist aus Pappe gefertigt und wird für jede Wahl in der genau passenden Größe angefertigt. Dort, wo sich die Felder zum Ankreuzen befinden, sind kreisrunde Löcher ausgestanzt, die man gut ertasten kann. Sie sind zusätzlich schwarz umrandet, damit sie von sehbehinderten Menschen gut gesehen werden können. Neben diesen Feldern sind aufsteigende Nummern in Blindenschrift und tastbarer Schwarzschrift angebracht.

Der Stimmzettel wird vor dem Wahlvorgang in die Schablone eingelegt. Bei jedem Stimmzettel ist die rechte obere Ecke gelocht oder schräg abgeschnitten. So kann man ertasten, wie der Stimmzettel in die Schablone eingelegt werden muss.

Kontakt

Ansprechpartner zu Wahlschablonen beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) ist
Torsten Resa
Telefon: 030 285387-281
Telefax: 030 285387-273
E-Mail: t.resa@dbsv.org