Maßnahmen wurden umgesetzt
Es wurden 10 Maßnahmen erarbeitet und beschlossen. Sie sollen als Pilotprojekte gesehen werden für andere Bereiche mit ähnlichen Problemstellungen in Gemmrigheim. Unter der Prämisse „Ordnung und Sortierung der vorhandenen Parkflächen mittels Parkraumbewirtschaftung“ soll so ein besseres Miteinander bei den Anwohnern geschaffen werden. Zudem wird damit der vorhandene Platz am effektivsten und besten genutzt.
Parkraumbewirtschaftung ist dabei die Steuerung des Parkplatzsuchverkehrs, um die Anzahl der verfügbaren Parkplätze im öffentlichen Straßenraum möglichst effektiv zu nutzen. Diese Steuerung ist für einzelne Stellplätze oder innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone möglich.
Eingeschränkte Haltverbote, Haltverbote oder Parkscheibenregelungen können Möglichkeiten sein, um das Parken im öffentlichen Straßenraum zu bewirtschaften.
Die Verkehrsbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde wird diese Maßnahmen selbstverständlich bewerten und als Zustimmung die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen treffen.
Uns ist bewusst, dass einige dieser Maßnahmen gewohntes Handeln beeinflussen. Doch wir bitten Sie, geben Sie diesen Maßnahmen eine Chance! Wir werden nach einer gewissen Zeit mit den Anwohnern in Kontakt treten und ihre Erfahrungen abfragen. Allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde geben wir die Möglichkeit, über den Aufmerksamen Gemmrigheimer (PDF, 74,6 KB)ihre Erfahrungen zu schildern.
Wir zählen auf Ihre konstruktive Kritik und Verbesserungsmöglichkeiten. Hinweise mit Beleidigungen dagegen löschen wir und werden nicht bearbeitet.
In Gemmrigheim gibt es zudem viele Flächen, die bislang nicht als öffentlicher Parkraum ausgewiesen sind und damit oft nicht von der Bevölkerung genutzt werden. Hier soll nachgebessert werden. Ein detaillierter Parkplatzplan für Gemmrigheim und die Ausschilderung dieser öffentlichen Parkplätze soll künftig Klarheit bringen.
Die 10 Maßnahmen aus dem Parkraumkonzept
Hier und im Gemeindeamtsblatt stellen wir Ihnen die 10 festgelegten Maßnahmen und auch die neu ausgewiesenen öffentlichen Parkflächen genauer vor.
Maßnahme 1
In der Grabenstraße sollen die Dauerparker am Friedhof verbannt werden. Parkplätze am Friedhof und oberhalb des Trigonoplatzes werden oft von Dauerparkern genutzt. Dies wurde uns regelmäßig aus der Bürgerschaft negativ berichtet. Die Parkplätze auf dem Parkstreifen am Friedhof entlang der Grabenstraße sollen künftig den Friedhofsbesuchern als Kurzparker-Parkplätze zur Verfügung stehen. Mit einer Dauer von zwei Stunden wurde dabei die Dauer einer Beerdigung und von Grabbepflanzungen berücksichtigt. Nachts dürfen die Stellplätze gerne von den Anwohnern genutzt werden.
An beiden Stellen wird künftig das Parken in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr auf zwei Stunden (Parkscheibe!) beschränkt sein. Das Verkehrszeichen 310-10/-20 mit den Zusatzzeichen 1040-32 und 1040-30 regeln dies.
Maßnahme 2
Ein weiteres Anliegen war es, die Dauerparker entlang der Papierfabrikstraße zu verbannen. Diese dort z.B. für Besucher des Ärztehauses, der späteren Kita am Holzplatz oder aber auch die Anwohner aus dem Neubaugebiet Neckarlust so dringend benötigten Stellplätze sollen nicht durch Werbeanhänger zugestellt werden.
Künftig werden diese Stellplätze entlang der Papierfabrikstraße mittels Parkraumbewirtschaftung an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr zeitlich auf 2 Stunden (Parkscheibe) beschränkt und den PKW vorbehalten. Das Verkehrszeichen 310-10/-20 mit den Zusatzzeichen 1010-58, 1040-32 und 1042-31 regeln dies. Unerlaubt abgestellte Werbeanhänger können damit künftig leichter geahndet werden. Ein Einkauf oder ein Besuch im Haus der Gesundheit oder der Kita am Holzplatz ist in zwei Stunden gut machbar. Diese Stelle ist übrigens nicht nur den Anwohnern aus der Neckarlust vorbehalten. Auch die Anwohner aus den angrenzenden Straßen (z.B. Schillerstraße oder Kirchheimer Straße) können diese Plätze gerne nutzen.
Maßnahme 3
In Gemmrigheim gibt es eine Vielzahl von Straßen, die zu eng sind, um auf beiden Straßenseiten zu parken. Hier soll mit einem einseitigen Parkverbot Ordnung geschaffen und die Fahrzeuge auf eine Straßenseite verwiesen werden. Damit soll eine geordnete Durchfahrt möglich gemacht werden.
Auch kann damit sichergestellt werden, dass die Restfahrbahnbreite auch für den Rettungsdienst und Müllfahrzeuge ausreichend ist.
Die Firma BrennerPlan hat die geeignete Straßenseite ermittelt und damit die maximal mögliche Anzahl an Parkflächen geschaffen.
Exemplarisch haben wir die Goethestraße und die Silcherstraße ausgewählt. Dort regeln die Verkehrszeichen 266-10 und 266-20 nunmehr das Parken am Straßenrand. Der Bauhof hat die Schilder mittlerweile angebracht.
Sollte sich die Maßnahme dort als geeignet erweisen, können wir in anderen vergleichbaren Straßen nachziehen.
Im Schafbergweg und Backnanger Weg wurden bereits vor einiger Zeit einseitige Haltverbote durch die Verkehrsbehörde angeordnet. Hier war ein Durchkommen des Linienbusses nicht mehr sichergestellt.
Maßnahme 4
Eine zentrale Bedeutung im Parkraumkonzept kam und kommt dem Kelterplatz ab der Abzweigung Hofgasse an der Kelter zu. Hier ist künftig das Parken nur in markierten Flächen, zeitlich beschränkt zwischen 8 und 18 Uhr auf 2 Stunden, zulässig.
Der Fachplaner hat dabei so viele Stellplätze wie möglich ermittelt. Tagsüber sind dort keine Dauerparker mehr zulässig. Auch können landwirtschaftliche Maschinen nicht mehr abgestellt werden. Abends können die Anwohner dort ihre Fahrzeuge abstellen. Mit den markierten Stellflächen ist künftig auch der Eingang zum Lager unterhalb des Trigonoplatzes sowie der Zugang zum Friedhof über die Treppe und den Seiteneingang neben der Zehntscheuer wieder uneingeschränkt möglich. Die Freifläche direkt vor dem Haupteingang der Kelter ist ausdrücklich keine Parkfläche.
Die verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde liegt vor, der Bauhof hat die Schilder gesetzt und die Flächen eingezeichnet.
Maßnahme 5
Als weitere Maßnahme im Parkraumkonzept war angedacht, in einigen Straßen mit zwei Gehwegen einen für parkende Fahrzeuge freizugeben. Dies sollte z.B. im Eichenweg umgesetzt werden. Dieser steht exemplarisch für viel Straßen in den älteren Wohngebieten, wo sich auf beiden Seiten Gehwege befinden, bei denen aber auch einer ausreichen würde.
Nach einem Urteil aus 2021 muss bei Gehwegparken jedoch eine Restbreite des Gehwegs für Fußgänger verbleiben. Ein solches ist im Eichenweg nicht gegeben. Das Gehwegparken ist daher dort nicht möglich. Die Maßnahme 5 kann demnach nicht umgesetzt werden.
Maßnahme 6
Als eine Maßnahme aus dem Parkraumkonzept sollte die Parksituation im Neubaugebiet „Neckarlust“ betrachtet werden. Zu Beginn des Parkraumkonzepts fanden dort noch Bautätigkeiten statt, einzelne Zu- und Durchfahrten waren nicht möglich und damit auch keine sinnvolle Entscheidung über Maßnahmen. Auch die Änderung des Bebauungsplans hatte Auswirkungen auf die Parksituation. In dieser Zeit wurde die Parksituation im gesamten Gebiet von den Anwohnern als sehr kritisch angesehen. Viele Anrufe und Nachrichten sind dazu im Rathaus eingegangen.
Mittlerweile fand eine Verkehrsbesprechung vor Ort mit der Verkehrsbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg statt. Einzelne neuralgische Punkte wurden angesprochen, kleinere Einzelmaßahmen auch umgesetzt. „Eine große Maßnahme“, wie im Parkraumkonzept ursprünglich angedacht, ist nunmehr aber nicht mehr notwendig.
Maßnahme 7
Die größte Einzelmaßnahme aus dem Parkraumkonzept konnte nun endlich in der Forststraße ab dem Abzweig zur Silcherstraße und der Gartenstraße in der Verlängerung umgesetzt werden. Erst gab es Verzögerungen bei der zuständigen Verkehrsbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg, dann war das Frühjahr kälter als erwartet und die Markierungsarbeiten waren nicht möglich.
Jetzt hat der Bauhof mit den Markierungsarbeiten begonnen. Im oben beschriebenen Bereich ist nunmehr das Parken nur noch in markierten Flächen erlaubt, auch auf dem Gehweg wo möglich. Damit wird die Durchfahrt wieder geordnete möglich sein. Aktuell findet der fließende Verkehr kaum Lücken, da durchgängig zu viel und zu eng geparkt wird.
Der Fachplaner hat dabei die optimale und maximale Anzahl an Parkflächen ermittelt. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Einfahrten und Schleppkurven insbesondere für den Busverkehr frei bleiben, bei der Ampel und am Zebrastreifen die erforderlichen Sichten und die Abstände zu den Kreuzungsmittelpunkten eingehalten werden.
Das Gehwegparken wird im Bereich der Bäckerei Nestel weiter möglich sein. Dort ist der Gehweg breit genug.
Wenn die Parkflächen endgültig eingezeichnet sind, wird der Bauhof in der Forststraße weitere Poller anbringen, wie sie sich aktuell bereits in der Gartenstraße befinden. Dies soll das Befahren der Gehwege verhindern, was immer wieder zu gefährlichen Situationen für die Fußgänger geführt hat. Die Forststraße ist Teil des Schulwegeplanes.
Im oben beschriebenen Bereich entsteht nunmehr eine Park-Zone, die gegebenenfalls auch auf die Nebenstraßen dort ausgeweitet werden kann.
Das Ordnungsamt wird den Bereich regelmäßig überwachen und Verstöße zur Anzeige bringen.Wir danken allen Verkehrsteilnehmern für die gegenseitige Rücksichtnahme!
Fortsetzung folgt
Wir werden Sie hier und über unser Mitteilungsblatt über den weiteren Fortgang des Parkraumkonzepts unterrichten.