Gasmangellage

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen. Die Alarmstufe folgt auf die am 30. März 2022 ausgerufene Frühwarnstufe. Das Krisenteam Gas ist bereits seit der Frühwarnstufe aktiv, um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle der Gasversorgung vorbereitet zu sein.

Die Gemeinde Gemmrigheim ist vorbereitet!

Putins völkerrechtswidriget Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch für die deutsche Wirtschaft und die Energieversorgung Folgen. Die Entwicklung der Gasmangellage ist nicht absehbar. Als Gemeinde werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um eine Gasmangellage zu vermeiden und setzen Energiesparmaßnahmen konsequent um.

Die Gemeinde Gemmrigheim hat einen Maßnahmenplan Gasmangellage erarbeitet, der Maßnahmen nennt, um den Strom- und Gasverbrauch zu reduzieren. Bürgermeister Frauhammer ist mit den Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung sowie dem Bereich der technischen Dienste im direkten und regelmäßigen Austausch. Der Maßnahmenplan Gasmangellage in seiner aktuellen Version wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 13.11.2023 vorgestellt und vom Gemeinderat verabschiedet.

Weiter haben wir das Mobile Arbeiten in der Gemeindeverwaltung weiter ausgebaut, um im Bedarfsfall den Energieverbrauch im Rathaus auf die zwingend erforderlichen Präsenzbereiche reduzieren zu können. Hier kann auf die vielfältigen Erfahrungen der letzten Jahre während der Corona-Pandemie zurückgegriffen werden.

Wir bitten Sie bereits heute um Verständnis für diese Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen.

Es ist sehr wichtig, den Energieverbrauch zu reduzieren, Sei es hinsichtlich der Nutzung von Gas, aber auch anderer Energiequellen wie Strom. Denn je schneller wir handeln, desto mehr sparen wir ein.

Machen auch Sie mit!

Wir rufen die Gemmrigheimerinnen und Gemmrigheimer daher dazu auf, die an vielen Stellen abrufbaren Energiespartipps, beispielsweise zum effizienten Heizen, zum Warmwassersparen oder zur Reduzierung des Stromverbrauchs zu beherzigen. Eine Garantie einer jederzeitigen und vollständigen Versorgung mit Gas kann, je nach Ausprägung einer Mangelsituation, faktisch nicht gegeben werden. Vor diesem Hintergrund sollte jeder Haushalt versuchen, einen Beitrag zum Energiesparen zu leisten.

Auch die Inflation der Energiepreise spiegelt diesen sich ankündigenden Notstand bereits wider: Die Kosten für das Heizen mit Gas haben sich im Vergleich zum Vorjahr je nach Anbieter verdreifacht und auch die Strompreise sind stark angestiegen. Preise, die insbesondere einkommensschwache Familien nur schwer bis gar nicht abfedern können. Diese Preisspirale kann laut Bundesnetzagentur nur durch massive Einsparungen gestoppt werden. Je stärker es uns in Deutschland gelingt, den privaten und industriellen Gasverbrauch zu reduzieren, desto eher haben wir eine Chance, einer weiteren Energiepreisinflation entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass wir auch in den kalten Monaten über genügend Gas verfügen.

Überprüfen Sie bitte auch Ihren persönlichen Energieverbrauch kritisch und schränken diesen, wo möglich, ein. Wir sind uns sicher, dass jeder von uns einen Ansatz zum Sparen finden wird.

Impulse im Amtsblatt und auf der Website

Impulse möchten wir Ihnen weiter wie gewohnt in unserem Gemeindeamtsblatt und hier auf der Internetseite der Gemeinde geben. Bereits seit Wochen veröffentlichen wir dort regelmäßig Energiespar- und Nachhaltigkeitstipps. Weiter möchten wir Sie auch auf die Energiewechsel-Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hinweisen. Auch darüber haben wir interessante Einspar-Tipps für Sie im Gemeindeamtsblatt und im Internet unter Erleben | Natur Umwelt Klima für Sie bereitgestellt.

Bitte machen auch Sie mit! Denn Energiesparen spart Geld und jede Kilowattstunde, die wir heute nicht verbrauchen, sichert unsere Versorgung im Winter

Wir danken Ihnen für Ihr Mitwirken!

Aktuelle Informationen zur Gesamtsituation

Aktuelle Informationen zur Gesamtsituation finden Sie unter anderem hier: 

Notfallplan Gas

Der Notfallplan Gas basiert auf der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung (SoS-Verordnung). Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation.

Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Das Eintreten der einzelnen Krisenstufen ist abhängig vom Schweregrad der Störung, den erwarteten ökonomischen und technischen Auswirkungen und der Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene. 

Die beiden ersten Stufen werden jeweils durch Presseerklärung des BMWK ausgerufen. Die Bundesnetzagentur ist darauf vorbereitet, jederzeit in das Krisenteam einzutreten und dort den stellvertretenden Vorsitz zu übernehmen.

  1. Frühwarnstufe
    In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim BMWK zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
  2. Alarmstufe
    Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Beherrschung der Lage. Auch hier können die in der Frühwarnstufe genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden.
  3. Notfallstufe
    Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“ vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“. Sie kann dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern z.B. Bezugsreduktionen verfügen. Diese Verfügungen können sich auch an einzelne Letztverbraucher wenden. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

FAQ des BMWK zum Notfallplan Gas

Gas: Kri­sen­ma­na­ge­ment und -vor­sor­ge

Ein Viertel der Primärenergieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland wird durch Erdgas abgedeckt. Im Falle einer Gasmangellage übernimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers. 

Fragen zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland, der Bedeutung der Alarmstufe sowie möglichen Konsequenzen beantwortet Ihnen die Bundesnetzagentur auf:
www.bundesnetzagentur.de/hintergrund-gasversorgung.